Rückzahlung

Guten Tag,
vor einigen Wochen ist der Kunde A zur IT Firma B zwecks Überprüfung seines Laptops gegangen, da das Laptop fast nicht mehr reagierte.
Für die Fehlerfeststellung wurden ihm ca. 90 € abverlangt. Die Firma B drängte darauf die Festplatte komplett zu löschen, vorher die Daten zusichern und anschließend wieder aufzuspielen; und dies wäre mit einem nochmaligen Kostenaufwand von 110 € verbunden gewesen.
Die Firma B war somit mit ihrem Wissen am Ende.
Der Kunde A sagte der Firma B ab. Einige Zeit später verlangte er die bezahlten 90 € zurück, was die Firma B jedoch ablehnte mit dem Hinweis, dass sie auftragsgemäß gehandelt hätte.
Der Kunde aber bekam von einem Bekannten einen kostenlosen Tipp, wie er mit wenigen Handgriffen sein Laptop wieder funktionsfähig machen konnte.
Kann der Kunde A auf der Rückzahlung der 90 € mit Erfolg bestehen?

Der Kunde hat das Teil zur Überprüfung eingeschickt, eine Leistung erhalten die auch bezahlt werden muss. Auch eine überprüfung ist eine Leistung.

vielen Dank für deine Rückantwort; aber das Gerät sollte nicht nur untersucht werden, sondern es sollte auch dem Kunden A der Fehler mitgeteilt werden und wer behoben werden kann.
Nochmals: der Fehler wurde nicht gefunden, daher der geistreiche Vorschlag die Festplatte zu löschen und die Daten neu auszuspielen.