Liebe/-r Experte/-in,
Was ist wenn jemand Geld vom Finanzamt bekommen hat zb. Fsmilienbeihilfe es ihm aber nach einiger Zeit nicht mehr zustand die ihm es aber trotzdem weiterhin überwiesen haben. Der Antragssteller hat damals die Kontonummer der Freundin angegeben die wusste aber nicht das ihm das aufeinmal nicht mehr zustand. Meine Frage jetzt wer muss für die Rückzahlung aufkommen der Antragssteller oder die Kontoinhaberin? Der Antragssteller hatte auch eine Vollmacht über das Konto.
Und ist eine Vollmacht rückzuverfolgen wenn man sie gelöscht hat?
Vielen Danke für eure Hilfe
Hallo, als 1. in die Pflicht genommen wird der Antragsteller, da aber das Geld auf das Konto der Freundin ging, wird sie auch zur Rückzahlung verpflichtet, das heißt das Finanzamt wird sich an Euch beide wenden um ihr überzahltes Geld von irgend jemanden zubekommen. Die Löschung der Vollmacht entbindet dich nicht von der Benachrichtigungspflicht gegenüber des Finanzamtes.
Achtung versuche dich mit deiner Freundin und vorrangig mit dem Finanzamt auf eine Rückzahlung in Raten zu einigen, dringend.
Finanzamtschulden sind ekelig, die holen das Geld sehr schnell über Gerichtsvollzieher, Kralle ans Auto oder Pfändung über den Zoll. Also einigen und schnell melden.
Gruß Gaby
Hallo,
ganz klar ist hier der Antragssteller zur Rückzahlung verpflichtet, auf welches Konto die Beihilfe gezahlt wurde spielt hier keine Rolle!
Der Antragsteller kommt dafür auf.
ja die vollmacht ist rückzuverfolgen, soweit ich weiss, aber am besten mal selbst beim finanzamt nachfragen.
schönen tag und viel glück in dieser sache noch
hallo yvi42521!
die sachlage ist ja doch sehr verzwickt, so dass ich den betreffenden personen raten würde, einen anwalt zu konsultieren.
sicher geht es da auch um interne rückforderungen der ehemals befreundeten beteiligten ?
sorry, dass ich dir dahingehend nicht weiterhelfen konnte…
lieben Gruß Andrea
Hallo,
tut mir sehr leid, davon habe ich noch nichts gehört und kann Dir daher auch keine korrekte Antwort geben.
Hoffe, dass jemand anderes mehr Ahnung hat.
LG
Puddelchen
Hallo
Der Antragsteller ist der vertragsparner des Finanzamtes. Die Kontoinhaberin ist nur Mittlerin und rechtlich nicht belangbar,da davon ausgegangen wird das du die Anweisung auf dieses Konto gebillgt hast und somit über das Geld verfügen konntest. Es also seinen Adressanten erreicht hat. Wenn Rückzahlungen zu Tätigen sind muß es der Antragsteller alleine tun,kann aber bei Zahlungsschwierigkeiten eine Ratenzahlung beantragen. Die muß das Finanzamt bewilligen,da die Überzahlung nicht von dir verursacht wurde. solltest du aber von dir aus versäumt habe veränderungen dem finanzamt mitzuteilen bist du voll verantwortlich.
Hoffe geholfen zu haben