Hallo zusammen,
angenommen ein Arbeitgeber zahlt unabsichtlich länger als 12 Monate mehr Gehalt, als einem Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag zusteht. Kann der Arbeitgeber das zuviel gezahlte Geld rückwirkend zurück fordern? Über den gesamten Zeitraum oder nur zeitlich begrenzt? Muß man dann die Brutto-Summe zurück zahlen oder nur die Netto-Summe?
Vielen Dank für die Antwort
Stefan
Hi!
angenommen ein Arbeitgeber zahlt unabsichtlich länger als 12
Monate mehr Gehalt, als einem Arbeitgeber nach dem
Tarifvertrag zusteht. Kann der Arbeitgeber das zuviel gezahlte
Geld rückwirkend zurück fordern?
Klar
Über den gesamten Zeitraum
oder nur zeitlich begrenzt?
Dreh den Spieß doch mal um! Du bekommst ein ganzes Jahr lang monatlich zu wenig Geld. Das fällt Dir erst jetzt auf! Möchtest Du es nur zeitlich begrenzt oder komplett zurückhaben?
Ich glaube, eine Antwort kann ich mir sparen!
Muß man dann die Brutto-Summe
zurück zahlen oder nur die Netto-Summe?
Die Bruttosumme! Da allerdings dann die zu viel gezahlten Steuern und SV-Beiträge wieder verrechnet werden, ist es mit der Nettosumme identisch!
Vielen Dank für die Antwort
Bitte 
LG
Guido
P.S. Es kann sein, dass im tarifvertrag eine Ausschlussfrist vereinbart ist, die sich u.U. auf ein paar Monate beschränkt
Hallo
Muß man dann die Brutto-Summe
zurück zahlen oder nur die Netto-Summe?
Die Bruttosumme! Da allerdings dann die zu viel gezahlten
Steuern und SV-Beiträge wieder verrechnet werden, ist es mit
der Nettosumme identisch!
Ööö, ja?! 
Stellt sich aber die Frage, wer und wie die zu viel gezahlten Abgaben zurückbekommen.
Der AN zahlt soviel, das bei ihm alles passt und der AG klärt das mit den diversen Kassen/Versicherungen? Muss der AN eine neue Steuererklärung machen? Was ist wenn die alte schon rechtskräftig ist?
Ich finde das garnicht so einfach den ursprünglich richtigen Zustand herzustellen…
Gruß, DW.
Hallo.
P.S. Es kann sein, dass im tarifvertrag eine Ausschlussfrist
vereinbart ist, die sich u.U. auf ein paar Monate beschränkt
Diese kleine Klausel hat Dich soeben vor einem Einspruch meinerseits gerettetet 
Bei uns Eisenbeißern gilt bspw. eine tarifliche Ausschlussfrist von 3 Monaten, und zwar bezüglich der Anmeldung der Ansprüche und gegenseitig. Führt immer mal wieder zu Überraschungen, wenn Einstufungen nachträglich geändert werden.
Gruß kw
Holla.
Der AN zahlt soviel, das bei ihm alles passt und der AG klärt
das mit den diversen Kassen/Versicherungen?
Der AG wird eine entsprechende Nachzahlung veranlassen bzw. gegen anstehende Posten verrechnen. Ist für Abrechnungssoftware kein großes Problem.
Muss der AN eine neue Steuererklärung machen? Was ist wenn die alte schon
rechtskräftig ist?
Bin zwar kein Steuerexperte, denke aber mal, dass das einfach fortgeschrieben wird. Ist in 2004 zuviel, wird’s in 2005 zuwenig und umgekehrt. In Bereiche, wo die Finanzverwaltung im zweiten Falle Zinsen erhebt, wird man eher nicht kommen. Und wenn doch, ist das vermutlich Sache des Verursachers. Wer natürlich statt 50000 € p.a. eine halbe Million empfangen hat, wird sich da nicht aus der (Mit-)Verantwortung sabbeln können …
Gruß kw
Hi!
Ööö, ja?! 
Ööö, JA!
Stellt sich aber die Frage, wer
der Arbeitnehmer!
und wie die zu viel gezahlten
Abgaben zurückbekommen.
Über Verrechnung mit der nächsten Abrechnung, bzw. über eine um die SV- und Steuerabzüge verminderte Rückforderung!
Der AN zahlt soviel, das bei ihm alles passt und der AG klärt
das mit den diversen Kassen/Versicherungen?
Ja! Die diversen Kassen und Versicherungen beschränken sich aber in der Regel auf EINE!
Muss der AN eine
neue Steuererklärung machen? Was ist wenn die alte schon
rechtskräftig ist?
Dann kann sich der AN auf das Zuflussprinzip berufen! Sprich: Gezahlte (oder auch nicht gezahlte) Summen in dann zu versteuern, wenn sie gezahlt (oder auch nicht - also gekürzt) werden. Wenn also in 2005 Summen aus 2004 gekürzt werden, dann wird die SV-Meldung geändert (da hat der AN eh nix mit zu tun) und die Steuern halt für 2005 gekürzt.
Ich finde das garnicht so einfach den ursprünglich richtigen
Zustand herzustellen…
Mit Programm ist das kein Problem, und ohne ist es auch nicht wesentlich schwieriger, wenn man weiß, was man tut!
LG
Guido
Hi!
P.S. Es kann sein, dass im tarifvertrag eine Ausschlussfrist
vereinbart ist, die sich u.U. auf ein paar Monate beschränkt
Diese kleine Klausel hat Dich soeben vor einem Einspruch
meinerseits gerettetet 
Das dachte ich mir! Deshalb habe ich sie aber auch bewusst ganz ans Ende gesetzt ;-b
Bei uns Eisenbeißern gilt bspw. eine tarifliche
Ausschlussfrist von 3 Monaten, und zwar bezüglich der
Anmeldung der Ansprüche und gegenseitig. Führt immer mal
wieder zu Überraschungen, wenn Einstufungen nachträglich
geändert werden.
Die meisten Tarife, die ich kenne, haben eine Ausschlussfrist von maximal 6 Monaten vereinbart!
LG
Guido
Hallo
angenommen ein Arbeitgeber zahlt unabsichtlich länger als 12
Monate mehr Gehalt, als einem Arbeitgeber nach dem
Tarifvertrag zusteht. Kann der Arbeitgeber das zuviel gezahlte
Geld rückwirkend zurück fordern?
Hast Du das denn gar nicht bemerkt?
Gibt es einen betsimmten Grund für die Überzahlung?
Gruß,
LeoLo