rückzahlung an das jobcenter

Hallo,
meine ex 27 j. hat mich mit kind (1,5 jahren) vor genau einem jahr ohne grund verlassen.
seitdem tobte eine große schlammschlacht ihrer seits.
vorallem ging es um geld.
wiegesagt, sie zog ohne grund aus, ging zum jobcenter und hat sich wohnung und zur lebenssicherung geld beim jobcenter geholt.
wir haben einen vergleich am 13.12.12 für kindesunterhalt beim gericht abgeschlossen sowie einen vergleich für sie nach §1615 1 bgb für eine einmalzahlung für die vergangenheit bis hin für die zukunft auch den fall der not.
diesen stimmte sie wiegesagt zu.
diesen vergleich reichten wir umgehend an das jobcenter weiter und die fordern jetzt von der vergleichsumme eine rückzahlung.
was ich ja verstehen kann.
nun legte meine ex einspruch dagegen ein, weil sie die komplette vergleichsumme haben möchte.
Frage:

kann es passieren das das jobcenter trotz dem gerichtlichen beschluss ihr das geld zuspricht und weitere gezahlte leistungen versucht bei mir wiederzuholen, oder bin ich mit diesem vergleich die rückzahlung vom jobcenter los?

Hallo Gärtner 2013,
leider können wir zu diesem Thema als Spezialisten für private Krankenversicherung nicht weiterhelfen - das ist einfach nicht unsere „Baustelle“ / Fachbereich.
Sorry!
Liebe Grüße
Hans-Günter