Guten Tag,
ich habe eine frage wo ich nicht weiter weiß.
Mal angenommen ein Telefon/DSL Anbieter hat bei sich im System ein fehler, und rechnet Monatelang die gebühren falsch.
Es wird von Deutschland im Ausland Telefoniert (Mobile) aber auf der Abrechnung steht (festnetzt). Im Vetrag is ein Europa Flat aber nru für Festnetzt.
So jetzt nach etwas nach 1 Jahr fällt den Provider auf das die auf der Abrechnung alles falsch gemacht haben.
Es es Gesetzlich erlaubt eine Rückzahlen zu verlangen?
1 Wie sieht es nach 1 Jahr aus? Verjährungsfrist???
2 Wenn man den Provider voher drauf aufmerksam gemacht hat ( per email ) aber der nicht drauf reagiert.
Danke im voraus
Beni
Ich habe die Geschichte wohl nicht ganz verstanden, was u.a. daran liegt, dass ich so was nicht verstehe:
Es wird von Deutschland im Ausland Telefoniert
Was ich noch weniger verstehe, ist, wieso es hier um RÜCKzahlungen gehen soll. Wenn ein Telefonnetzbetreiber Geld ZURÜCKfordert, muss er dem Kunden ja zunächst Geld gezahlt haben, oder?
Es es Gesetzlich erlaubt eine Rückzahlen zu verlangen?
Wenn es wirklich um Rückzahlungen geht, könnte man insbesondere an § 812 BGB denken. Wenn es um Nachzahlungen geht,
1 Wie sieht es nach 1 Jahr aus? Verjährungsfrist???
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
2 Wenn man den Provider voher drauf aufmerksam gemacht hat (
per email ) aber der nicht drauf reagiert.
Das spielt keine Rolle.
Levay
Nachforderung des Providers wegen Systemfehlers
Also vielleicht nochmal anders beschrieben.
Von Deutschland ins Ausland war gemeint:
Person X hat, mal angenommen, eine D2 Karte und ruft von Deutschland ins Ausland ins D2 Netz von Slowenien an. Also Auslandsgespräche führen 
Das mit der Rückzahlung war falsch. Der Provider hat mehrere Monate keine Gebühren dafür berechnet, sagt aber jetzt nach 1 Jahr: „Wir hatten einen Systemfehler, und müssen jetzt nachträglich die Gebühren berechnen“ .
So , jetzt besser erklärt, oder immer noch unklar ?
Kurz und gut: Dem Kunden wurde zu wenig berechnet, der Anbieter stellt jetzt Nachforderungen. Antwort: Ja, das kann er.
Levay
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