Hallo lieber Artikelleser,
nun meine Frage bezieht sich auf ein Arbeitgeberdarlehen, welches mit einem Schreiben, nehmen wir an im Mai 2009 vom Geschäftsführer des Unternehmes als Beendet bezeichnet wurde.Dazu muss man Sagen, das noch eine beachtliche Summe ausstand und der GF mitteilte das er das übernimmt und der AN sich keine Sorgen machen sollte.
Der AN brauchte dieses Schreiben für seine Baufinanzierung. Seine Bank wollte wissen, wann das Darlehen ausläuft. Dieses Schreiben wurde der Bank ebenfalls zugestellt.
Ein Jahr später nach 10 jähriger Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen indem die Rückzahlung des Darlehens vereinbart wird.
Auf Nachfrage wurde dem AN mitgeitelt das dies nur steuerrechtliche Gründe hätte.
Der AN unterschreibt.
Jetzt meine Frage, muss er trotz der schriftlichen Bestätigung des GF das keine Verpflichtungen mehr bestehen, das Darlehen zurückzahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Lieben Gruß