ich habe gehört, dass eine bafög-rückzahlung grundsätzlich nicht als sonderausgaben abgesetzt werden kann (leider). ein bekannter hat mir aber erzählt, dass die zinsen, die für ein darlehen zu bezahlen wären mit dem das bafög auf einen schlag abgelöst wurde, sehr wohl abgesetzt werden könnten. würde das auch in dem falle funktionieren, wenn das darlehen von einem verwandten gwährt würde? welcher nachweiss wäre dafür notwendig?
gruss
jo
hi joe,
nein das ist auch nicht möglich. die schuldzinsen würden dann auch nur im zusammenhang mit dem bafög stehen, nicht aber mit einer der einkunftsarten. schuldzinsen kannst du absetzen, wenn du ein haus baust und es vermietest, als unternehmer betriebsmittel finanzierst etc., aber nicht zinsen für aussersteuerliche dinge!
mfg vom
showbee
Ausbildungskosten
Hallo showbee,
auch nicht als nachträgliche Ausbildungskosten (Sonderausgaben), da die Schuldzinsen durch die Ausbildung veranlasst gewesen sind. Schon etwas länger sind solche Kosten auch als Werbungskosten abziehbar oder ?
Grüsse
Jade
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