Hallo!
Bin steuerlich leider völlig unbeschlagen und habe folgende Frage:
Wenn ich mein gesamtes BAFöG-Darlehen auf einmal zurückzahle - kann ich da steuerlich was geltend machen? Von wegen „außergewöhnliche Belastungen“?
Weiß das wer?
Gruß,
Thomas
Hallo Thomas,
leider nicht.
Symmetrie: Die Beträge waren ja beim Zufluss auch kein steuerpflichtiges Einkommen.
Es sei denn, Du betrachtest den Finanzminister als einen bedürftigen Angehörigen, dem Du Deine Unterstützung aus sittlichen und moralischen Gründen nicht versagen kannst - aber dafür ist sein persönliches Einkommen dann doch zu hoch.
Schöne Grüße
MM