Hallo,
habe schon gesucht überall, aber kein mir verständliche Antwort bekommen, nur diverse Beiträge und Vermutungen statt reale Fälle oder Zitate aus irgendwelchen Texten etc.
Nehmen wir an Person A studiert und bekommt Bafög. Krankheitsbedingt wird das Studium nach 4 Jahren abgebrochen. Nun kommt aber Person B will Person A heiraten. Person A nicht mehr arbeiten gehen können, Person B hat aber ein Einkommen. Nach 5 Jahren wäre also die Rückzahlung des Bafögs an der Reihe, wenn beide verheiratet sind.
Frage:
Wird das Einkommen von Person B zur Rückzahlung des Bafögs herangezogen, oder ist nur das (hier nicht vorhandene) Einkommen von Person A relevant für die Rückzahlung der „Schulden“, sprich eine Rückzahlung kann nicht stattfinden da kein Einkommen von Person A vorhanden ist?
Habe schon beide Seiten gelesen, wird herangezogen und nicht herangezogen. Dem Schuldengesetzt nach dürften doch Schulden der Person A ausserhalb der Ehe nicht mit Person B haftbar gemacht werden, da vorher erworben, richtig? Hiesse hier: Keine Rückzahlung da Person A kein Einkommen hat.
Danke für die Antworten.
), habe aber gerade nur eine ältere Ausgabe zur Hand und möchte keine Antwort geben, die schon veraltet sein könnte.