Rückzahlung Bafög: Welches Einkommen zählt?

Hallo,

habe schon gesucht überall, aber kein mir verständliche Antwort bekommen, nur diverse Beiträge und Vermutungen statt reale Fälle oder Zitate aus irgendwelchen Texten etc.

Nehmen wir an Person A studiert und bekommt Bafög. Krankheitsbedingt wird das Studium nach 4 Jahren abgebrochen. Nun kommt aber Person B will Person A heiraten. Person A nicht mehr arbeiten gehen können, Person B hat aber ein Einkommen. Nach 5 Jahren wäre also die Rückzahlung des Bafögs an der Reihe, wenn beide verheiratet sind.

Frage:
Wird das Einkommen von Person B zur Rückzahlung des Bafögs herangezogen, oder ist nur das (hier nicht vorhandene) Einkommen von Person A relevant für die Rückzahlung der „Schulden“, sprich eine Rückzahlung kann nicht stattfinden da kein Einkommen von Person A vorhanden ist?

Habe schon beide Seiten gelesen, wird herangezogen und nicht herangezogen. Dem Schuldengesetzt nach dürften doch Schulden der Person A ausserhalb der Ehe nicht mit Person B haftbar gemacht werden, da vorher erworben, richtig? Hiesse hier: Keine Rückzahlung da Person A kein Einkommen hat.

Danke für die Antworten.

Hallo Todde!

Diese Frage kann man Dir ganz leicht verbindlich beantworten.
Ohne dass Du Gesetzestexte recherchierst und liest.

Für die Rückzahlung von ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig.

Ruf einfach mal unverbindlich an und frage nach.

Steht auch in deren Broschüre (erhältlich in jedem besseren Amt für Ausbildungsförderung :wink:), habe aber gerade nur eine ältere Ausgabe zur Hand und möchte keine Antwort geben, die schon veraltet sein könnte.

Bei weiteren Fragen kannst Du mir natürlich schreiben.

Grüße

Gregor

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