Rückzahlung Beerdigungskosten Sozialamt

Hallo,

vor einigen Wochen ist der Vater (78) gestorben und er hat keine Erbmasse hinterlassen, im Gegenteil, das Sozialamt hat erst mal die Kosten in Höhe von 2400,00 Euro für die Beerdigung übernommen. Da die Tochter jedoch mittellos ist, kann sie die dafür entstandenen Kosten nicht ans Sozialamt zurückzahlen.

Sind dann die Enkelkinder verpflichtet die Kosten zu übernehmen?

Enkelkind 1: Alleinverdiener, Verheiratet und eine Tochter und ein Ziehsohn, kein Vermögen wahrscheinlich fällt dieser auch unter „die Mittellosigkeit“

Enkelkind 2: Ledig, aber in Lebenspartnerschaft, beide in Arbeit, keine Kinder, kein Vermögen

Wenn das Enkelkind 2 dafür aufkommen müsste:

  1. muss es dann die gesamten Beerdigungskosten Tragen oder nur Anteilig (1/3)?

2)wird von dem Lebenspartner auch das Einkommen hierbei berücksichtigt?

Vielen Dank eure Hilfe
CharlyCharly2

Hi,

Sind dann die Enkelkinder verpflichtet die Kosten zu
übernehmen?

Ja. Bestattungskostenpflichtig sind immer die Personen, die dem Verstorbenen zu Unterhalt verpflichtet wären. Also Kinder, Enkelkinder und umgekehrt natürlich auch die Eltern und Großeltern.

Enkelkind 1: Alleinverdiener, Verheiratet und eine Tochter und
ein Ziehsohn, kein Vermögen wahrscheinlich fällt dieser auch
unter „die Mittellosigkeit“

Enkelkind 2: Ledig, aber in Lebenspartnerschaft, beide in
Arbeit, keine Kinder, kein Vermögen

Wenn das Enkelkind 2 dafür aufkommen müsste:

  1. muss es dann die gesamten Beerdigungskosten Tragen oder nur
    Anteilig (1/3)?

Vermutlich ganz, sofern er dazu finanziell in der Lage ist. Es nützt übrigens auch nicht, das Erbe auszuschlagen. Das befreit nicht von der Kostentragungspflicht der Beerdigungskosten.

Gruß
Tina