Hallo,
heute habe ich ein Schreiben von der ARGE bekommen in dem sie eine Gesamtforderung i.H.v. 426,24€ gegen mich erheben für den Erstattungszeitraum: 01.04.10 bis 30.04.10.
Zum Sachverhalt:
Am 19.04.10 habe ich Stelle angetreten und am 30.04.10 meine erste Gehaltszahlung erhalten (zu berücksichtigendes Gesamteinkommen ist höher als monatl. Zahlungen der ARGE i.H.v. 426,24€; Einkommensüberhang).
Meine Sachbearbeiterin sagte, dass ich Anspruch auf Förderung bis zur 1. Lohnzahlung habe.
Besteht die Forderung der ARGE also zu Recht?
Wenn nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich einen Widerspruch begründen?