Rückzahlung bei Arbeitsaufnahme

Hallo,

heute habe ich ein Schreiben von der ARGE bekommen in dem sie eine Gesamtforderung i.H.v. 426,24€ gegen mich erheben für den Erstattungszeitraum: 01.04.10 bis 30.04.10.

Zum Sachverhalt:
Am 19.04.10 habe ich Stelle angetreten und am 30.04.10 meine erste Gehaltszahlung erhalten (zu berücksichtigendes Gesamteinkommen ist höher als monatl. Zahlungen der ARGE i.H.v. 426,24€; Einkommensüberhang).

Meine Sachbearbeiterin sagte, dass ich Anspruch auf Förderung bis zur 1. Lohnzahlung habe.

Besteht die Forderung der ARGE also zu Recht?
Wenn nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich einen Widerspruch begründen?

Hallo,

wir hatten eine ähnliche Situation und waren damit beim Anwalt! Die ARGE ist damit im Recht und man kann leider nichts tun!

LG sunshine82

Keine Ahnung, was kann ihnen am besten ihre Sachbearbeiterin sagen. Gruß Windhund

Problematisch kann es sein, wenn das Geld im April „zugeflossen“ ist. Dann rechnen sie das als Einkommen GESAMT für April und dann liegst du über der Bedarfsgrenze. Hatte ich auch. ich zahle 10 Euro monatlich zurück.

Gruß,
Andi

Hallo,

die Rückforderung ist richtig.

Gruß