Ich muss mein derzeitiges Arbeitsverhältnis Kündigen.Also ich kann zum 15. oder Ende des Monats kündigen!
In meinem Arbeitsvertrag steht das wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31.03 endet, das man die Sonderzahlung (also Weihnachtsgeld) zurückzahlen muss!
Wenn ich jetzt zum 28.02. kündige und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalte (4 wochen) wäre ja eig. mein letzter arbeitstag der 28.03 müss ich dann die gesamte Sonderzahlung zurück zahlen?
Wenn die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, kann jetzt (22.02.) erstmals zum 31.03. gekündigt werden. Damit würde der Arbeitsvertrag nicht „vor dem 31.03.“ enden und es würde keine Rückzahlung anfallen. Da es hier auf den Tag genau ankommt, sollte jedoch der Arbeitsvertrag einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vorgelegt und sein Rat eingeholt werden.