Rückzahlung Bonuszahlung

Hallo,

nehmen wir an im Jahr 2007 gab es für die MA der Firma XY eine Sonderzahlung auf Grund des gutes Ergebnisses. Die Zahlung wurde mit folgender Formulierung

AUSZUG: Dieser Bonus wird vorbehaltlich der Betriebzugehörigkeit in 2008 gezahlt und wird zur Rückzahlung fällig, sollte der Mitarbeiter die XY unterjährig auf eigenen Wunsch verlassen.

ausgezahlt. Nun verlässt MA A das Unternehmen zum 31.07.08. Ist er zur vollen Rückzahlung verpflichtet oder hat diese anteilig zu erfolgen?

Danke und Gruß
Cora

Hallo Cora,

es könnte sein, daß dieses BAG-Urteil (Entscheidungspunkte 2 und 3) für dieses Problem einschlägig ist.
Die Rechtsfolge wäre nur „hopp oder top“, d. h. ist die Klausel „wirksam“, dann auch 100 %ig, also volle Rückzahlung.

Ist die Klausel „unwirksam“ (da z. B. die beabsichtigte Bindungswirkung der Formulierung „unterjährig“ sich wahrscheinlich auf den 31.12. des Folgejahres bezieht und damit zu lang sein könnte), dann besteht überhaupt keine Rückzahlungsverpflichtung.

Aber beurteilen kann das nur ein Fachmensch für Arbeitsrecht vor Ort. Aber m. E. könnte sich die Prüfung lohnen.

&Tschüß

Wolfgang

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