Rückzahlung der Kaution

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Rückzahlung der Kaution beim Auszug aus einer 2-Personen-WG.
Meine Vermutung war, dass die Kaution (bzw. die Hälfte, da nur eine Person auszieht) beim Auszug vom Vermieter an die ausziehende Person zurückgezahlt wird.

Aber mal angenommen, der Vermieter stellt sich quer und sagt, der Nachmieter müsse nun dem Vormieter die Kaution zahlen.
Der Nachmieter allerdings sagt dies zwar mündlich zu, tut es dann allerdings nicht. Zum ersten des Monats wäre nun die Schlüsselübergabe, doch das Geld nicht bezahlt. Mit der Übergabe des Schlüssels verliert man ja auch jegliches Druckmittel, der Nachmieter hat alles was er braucht und zahlt einfach nicht.

Wie kann man nun als Vormieter vorgehen?

Vielen Dank!

ich habe eine Frage bezüglich der Rückzahlung der Kaution beim
Auszug aus einer 2-Personen-WG.

Was für ein Vertrag? Gemeinsamer Mietvertrag? Einzelverträge?

Gruß,
Max

Gemeinsamer Mietvertrag.

Gruß Kevin

Hallo,

Gemeinsamer Mietvertrag.

http://www.studikaution.de/wohngemeinschaft-mietkaut…

Wenn beide Mieter Hauptmieter sind, müssen beide Mieter kündigen. Der VM kann dann mit dem verbliebenen Mieter einen neuen Mietvertrag aushandeln. Oder alle Parteien stimmen einem Mietaufhebungsvertrag zu.

Die Mieter müssen sich im Innenverhältnis über die Kaution einig werden, denn die dient ja nach wie vor dem VM als Sicherheit für die Wohnung.
Der VM ist da aussen vor.

Gruß
M.

Gemeinsamer Mietvertrag.

Ich bin kein Anwalt, aber nach meinem Wissen haften dann beide Mieter gesamtschuldnerisch. Der Vermieter kann es sich aussuchen, ob er sich auf eine Teilzahlung einlässt oder ob er die komplette Kaution von dem einem oder dem anderen einfordert. Alles übrige müssen die Mieter dann untereinannder klären.

Wenn im Aufhebungsvertrag (denn eine Kündigung ist es nicht) die Kautionsfrager also nicht explizit anders geregelt wurde, hat der ausziehende Mieter mE keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter, nur gegenüber seinem Ex-Mit-Mieter.

Gruß,
Max