Person A und B sind ein Paar und nehmen sich zusammen eine Wohnung. Beide Personen stehen im Mietvertrag doch Person A bezahlt NACHWEIßLICH alleine die Kaution. Nach ein paar Jahren trennen sich Person A und B. Person A zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und Person B wohnt noch heute da. Jetzt nach drei Jahren will Person A endlich das Kautionsgeld wieder haben und geht zum Vermieter der in dem Falle sagen wir mal eine Genossenschaft ist. jetzt nehmen wir mal an die Genossenschaft sagt zur Person A nein wir geben das Kautionskonto nicht frei da es ja zur Wohnung gehört und Person B noch da wohnt. Person A hat aber vor drei Jahren ordentlich gekündigt und auch eine Bestädigung der Genossenschaft erhalten. Jetzt ist doch die Frage wie kommt Person A an sein Geld wenn sie sich mit Person B durch fehlendes Verständnisses seinerseits nicht einigen kann.
Hätte nicht die Genossenschaft schon vor drei Jahren einen neuen Mietvertrag mit Person B machen müssen wo nur diese als Alleinmieter drin steht? Und hätte die Genossenschaft nicht auch da die ganze Sache mit der Kaution neu regeln müssen?
Hallo nicmir,
hier sieht das eher nach einer Rechtsberatung wegen einer Darlehensgewährung aus, die ich hier nicht mache - abgesehen davon bin ich kein Anwalt.
Aus welchen Gründen die Rückforderung nach einem ebenfalls beträchtlichen zeitlichen Abstand erst erfolgt, bleibt dahingestellt.
Aussschlaggebend für die Auseinandersetzung dürfte der Nachweis (Quittung von dem Vermieter) daß Sie die Zahlung alleine erbracht haben - und daß die Quittung auf Sie alleine lautet.
Damit dürfte Ihr Anspruch klar belegt sein. Die Genossenschaft muß sich meines Erachtens mit dem verbleibenden Mieter auf die Nachzahlung der Kaution verständigen - nach meinem Rechtsempfinden. Ich würde an Ihrer Stelle nochmal die Genossenschaft mit der Quittung der Einzahnlung und mit der Bestätigung des Auszuges aufsuchen und die Auszahlung der Kaution einfordern.
Grundsätzlich steht Ihnen der verbliebene Wohngenosse ebenfalls als Schuldner zur Verfügung aber Sie dürften mit der Genossenschaft als Anspruchssteller den ursächlichen und zahlungskräftigeren Rückzahlungs - Partner gewählt haben.
Ich wünsche guten Erfolg
Hallo, es müßte die genaue Kündigungsabwicklung vor 3 Jahren betrachtet werden, das Kleingedruckte lesen. Pauschal sieht es momentan für A nicht gut aus. Und wo es schon 3 Jahre her ist: auf die Verjährung achten.
Tut mir leid, mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen. Gruß irma
Sorry… keine Ahnung
dafüpr bin ich leider kein Experte
Leider habe ich mit Mietverhältnissen und Kautionen keine Erfahrung, da ich Wohneigentum besitze.-
Tut mir leid
k.A. - kann nicht weiterhelfen Re: rückzahlung der Kaution?
Bitte wenden Sie sich an jemand anderen.
Sorry ,
ich kann hier nur schreiben das ich der Meinung bin die Genossenschaft hätte sehr wohl einen neuen Mietvertrag aushandeln müssen.
Leider ist mir der rechtliche Hintergrund nicht klar und etwas falsches möchte ich nicht schreiben.
Am Besten Rechtsanwalt oder Mieterschutzverein konsultieren.
Tut mir leid nicht wirklich helfen zu können.
MfG
Elmar