Rückzahlung der Kaution an den Mieter

Hallo,

gibt es eine Frist wie lange ein Vermieter Zeit hat die vom Mieter gezahlte Kaution nach Beendigung des Mietverhltnisses für eine Wohnung zurückzuzahlen muss, wenn auf dem Übergabeprotokoll beim Auszug durch den Vermieter bestätigt wurde das alles ok war?

Kann der ehemalige Mieter eventuelle sogar Druck ausüben um das Geld wiederzubekommen? Ist es zulässig wenn ein Vermieter sogar einen Teil der Kaution einbehält, um eine eventuelle Nachzahlung der Jahres- Nebenkostenabrechnung davon zu decken, auch wenn der Mieter in den Jahren davor sogar immer eine Nebenkostenrückzahlung weit im dreistelligen Bereich bekommen hat?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

MfG

Hallo,

bis zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung kann und darf der Vermieter zumindest einen größeren Teil der Kaution einbehalten; dies ist ja Sinn der Kaution. Es muss also von Mieterseite die Nebenkostenabrechnung abgewartet werden.

LG :smile:

richtig! und zur ergänzung: anspruch auf eine zwischenabrechnung hat der mieter nicht. es kann also knapp zwei jahre dauern, bis man seine kaution vollständig zurück erhält. der teil, der einbehalten werden darf, darf nur der zu erwartenden nachzahlung zuzüglich einer sicherheit entsprechen.

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Grundsätzlich ist der Rechtsgrund für die Kaution mit Beendigung des Mietverhältnises weggefallen und die Kaution ist sofort zur Auszahlung fällig, wenn aus dem Mietevrhältnis keine Ansprüche mehr bestehen oder entstehen können. Der Vermieter hat aber Zeit zu prüfen, ob und in welcher Höhe aus dem Mietverhältnis noch Ansprüche bestehen oder entstehen können. Dieser Zeitraum kann je nach Einzelfall bis zu 6 Monate betragen. Nach dieser Prüfung muss er nur den Teil der Kaution auszahlen, für den definitiv keine Ansprüche mehr bestehen oder entstehen können, auch weiterhin darf er für etwaige Forderungen einen angemessenen Anteil einbehalten. Dazu zählen auch zukünftige Nebenkostennachzahlungen…

Vielen Dank für die Antworten. Das Ergenbis ist zwar enttäuschend aber wenigstens ist die Sachlage jetzt klar.

Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit für den Mieter vorher an das geld zu kommen? Z.B. durch eine schriftliche Garantie eventuell nachträglich entstehende Kosten zu übernehmen?

Hi,

Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit für den Mieter vorher
an das geld zu kommen?

Nicht ohne Einverständnis des ehemaligen VM.

Z.B. durch eine schriftliche Garantie
eventuell nachträglich entstehende Kosten zu übernehmen?

Kennst Du den Spruch „einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen“? Was soll denn eine solche Garantie bringen, wenn der ehemalige Mieter im Zweifel schlicht erklärt „ich habe kein Geld, ich kann nicht bezahlen“?

Und wenn der ehemalige Mieter der Meinung ist, die Forderung des VM sei unberechtigt, muß er das Geld trotzdem einklagen (oder würde der Mieter eine Erklärung unterzeichnen, erst einmal jede Forderung ohne Prüfung zu begleichen?). Wenn er dagegen die Kaution zurückhält, muß der ehemalige Mieter klagen.

Der VM müßte schön blöd sein, würde es sich darauf einlassen.

Gruß Stefan

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schon klar…aber man kann doch eigentlich anhand der Daten (Wasser und Heizungszählerstände) von der letzten Jahresendabrechnung bis zur Wohungsübergabe genau sehen was verbraucht wurde und das dann mit den vorjahren vergleichen…für mich klingt das zumindest logisch und nachvollziehbar…

weiterhin darf er für

etwaige Forderungen einen angemessenen Anteil einbehalten.
Dazu zählen auch zukünftige Nebenkostennachzahlungen…

Die geschätzt werden können und unwahrscheinlich sind wenn der Mieter jahrelang 3-stellige Nebenkostenrückzahlungen bekam woraus sich ergäbe daß der VM überhöhte NK-Vorausszahlungen forderte.

Die geschätzt werden können und unwahrscheinlich sind wenn der
Mieter jahrelang 3-stellige Nebenkostenrückzahlungen bekam
woraus sich ergäbe daß der VM überhöhte NK-Vorausszahlungen
forderte.

Das ist eine pauschale Aussage, die so nicht stimmt, auch ohne weitere Informationen gibt es bereits viele Faktoren, die eine Nachzahlung in diesem Fall möglich erscheinen lassen…

so war es…alle belege noch vorhanden…