Ich werde aus meiner WG ausziehen. Meine Mitbewohnerin und ich sind beide Hauptmieter. Ich wohne seit 4 Jahren dort, meine Mitbewohnerin 1,5. Ich möchte gern meinen Anteil der Zinsen zu der Hälfte der Kaution bekommen, die über die Jahre angelaufen sind. Die Hausverwalrung will die Zinsen aber nicht auszahlen und sagt, wir sollen es unter uns klären. Dürfen die das? wie regelt man das am bsten?
Hallo,
Sorry, bei der Frage muss ich leider wirklich passen Wünsche alles Gute und viel Erfolg, lG
Tja da hat deine Hausverwaltung recht. Wirst dich an deinen WG Partner halten müssen.
Hallo,
zahlt die Hausverwaltung die halbe Kaution aus und wurde zu der Kaution etwas im Mietvertrag geregelt?
Mir freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
hallo herr weiser,
die hausverwaltung möchte, das ich mir meine hälfte der kaution von meiner jetzigen mitbewohnerin hole. da sie dort wohnen bleibt und das mietverhältnis nur geändert wird. sie wollen es nicht selbst ausbezahlen, da sie sonst das ganze kautionskonto auflösen müssten.
da ich aber dort die längste zeit wohne, möchte ich unbedingt anteilig meine zinsen bekommen. eine blöde rechnerei.
üblich ist die Kaution frühestens 6 Monate abzüglich der ausstehenden Forderungen, plus Zinsen auszuzahlen. Da es sich um wenige EUR handelt würde ich deshalb keine Probleme machen. Ich habe z.B. ein Mietkautionskonto auf meinem PC und bekomme jedes Jahr die Zinsen meiner Bank dafür mitgeteilt. Das sind nach 10 Jahren ca. 50 € und da Vermieter gesetzlich verpflichtet sind die Kaution getrennt und verzinslich anzulegen, ist die genaue Berechnung kein Problem. Einfach nochmal Daraufhinweisen und Auszahlungsforderung mit Fristsetzung (schriftlich gegen Quittung oder mit Einschreiben-Rückschein), stellen!
Hallo jabesi123,
hier gibt es keine klare Antwort. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht und besonders auf welchen Mieter (Namen) die Kaution angelegt ist. Da hilft eventuell nur bei einem Fachanwalt, bzw. dem Mieterbund nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Die Hausverwaltung hat Ihre Kaution. Die wird vom verbleibenden Mieter übernommen. Die Hausverwaltung wird nichts unternehmen. Sie müssen sich einigen. Mit freundlichen Grüßen.
Ein Mietvertrag darf immer nur durch alle Hauptmieter gemeinsam gekündigt werden. Es ist eine Kulanz des Vermieters, dass der Vermieter sie aus dem Mietvertrag lässt. Mit der Kaution sieht es etwas anders aus. Die Kaution ist die Sicherheit für den Mietvertrag und nicht für den einzelnen Mieter. Das bedeutet, solange der Mietvertrag besteht, bleibt die Kaution unangetastet. Wenn sie also einen Teil der Kaution wiederhaben möchten und dessen Zinsen, müssen sie sich an den anderen Mieter halten. Der kann Ihnen das auszahlen, muss aber nicht.
Die Verwaltung wird erst dann an die Kaution gehen, wenn der Mietvertrag mit Ihnen beiden zu Ende ist.
Hallo! Wenn Sie beide Hauptmieter sind dann muß die Hausverwaltung die Zinsen auszahlen.Es sind aber vielleicht 0,3 % höchtens 1% . Ob sich noch lohnt sich darüber aufzuregen?
Hallo,
da hat der Vermieter recht. SOlange der Vertrag läuft, gibts keine Kaution. Wenn nun eine Parteil auszieht, holt sie sich das von der anderen Partei. Sie lässt sich quasi auszahlen.
Gruß
ob die das dürfen weiß ich nicht. fakt ist aber das es sich doch hier nur um wenige euro handelt. das könnt ihr wirklich unter euch klären. mit wieviel % die kaution verzinst ist, müßte ja irgendwo stehen. hier mal ein kleines beispiel: bei ca. 1000 kaution und 2% zinsen für 5 jahre: gesamt ca. 127,00
Sorry, da bin ich leider überfragt…
Hallo,
ich kann leider nicht verbindlich sagen, ob das möglich ist. Ich würde dazu einen Anwalt befragen, kostet meistens auch nicht oder wende dich an den Mieterbund.
Gruss Daylighter
Hallo,
ob die Hausverwaltung das Recht hat, Dir die Zinsen zu verweigern, kann ich nicht beantworten. Aber bei dem heutigen Zinssatz von 0,3% bis 0,5% ist die Zinssumme sowieso so gering, dass Du das sicherlich mit Deiner Mitbewohnerin regeln kannst.
Mfg Falk
Hallo,
sorry, Deine Anfrage ist irgendwie bei mir untergegangen. Einfach die Zinsen mit dem letzten Mietanteil verrechnen, wenn nicht schon geschehen.
MfG
Sabine Kruse