Rückzahlung der Kaution in Untermietverhältnis

Ok, hoffentlich ist das so richtig und ausführlich genug:

Person A (Vermieter) und Person B (Untermieter) schließen einen befristeten Mietvertrag über 6 Monate für ein Zimmer in der von Person A bewohnten Wohnung.
Während dieser Zeit hat Person B sich nicht an der Instandhaltung und Reinigung der Wohnräume beteiligt. Nun sind in Folge dessen zb Schimmelsporen im Kühlschrank welcher Person A gehört aber nur von Person B genutzt wird.
Person A möchte nun den dadurch entstandenen Schaden von der Kaution abziehen und außerdem 300€ der Kaution einbehalten fur die noch folgenden Nebenkostenabrechnungen, also jeweils 150€ pro NKA (die Mietzeit bestand 2013/14). 
Ist das rechtens? Da es sich ja um einen Untermietvertrag handelt. Wie lange darf Person A mit der Auszahlung der Kaution warten bzw sie einbehalten.

A darf überhaupt keine Reinigungskosten des Kühlschranks einbehalten, wenn er den B nicht nachweislich unter Fristsetzung vergeblich aufgefordert hätte, diesen Mangel selbst zu beseitigen.

Ein Zurückbehaltunbgsrecht an BK-Nachzahlungen besteht nur anteilig und in Höhe erwarbarer Nachzahlungen zu, i. d. R. dreifache monatliche BK-Vorauszahlungen.

A wäre da gut beraten, es nicht auf kostenpflichtige Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung ankommen zu lassen :open_mouth:

G imager