Rückzahlung der Kaution nach Auszug

Frage an Experten bei wer weiss was:
Liebe/-r Experte/-in,

beim Auszug hat die Vermieterin die Wohnung abgenommen und die Schlüssel entgegengenommen; wir haben alle Zähler gemeinsam abgelesen, es schien alles in bester Ordnung, der Nachmieter stand bereits daneben.
Vor der Übergabe war sie mehrfach, davon zweimal mit ihrem Architekten, in der Wohnung. Sie bemängelte die Malerarbeiten, ich habe dann entsprechend nachgebessert.
Sie erklärte bei der Übergabe, dass alles ok sei, lediglich einige kleinere Schönheitsfehler würden noch in das Übergabeprotokoll aufgenommen, dies habe jedoch keine Auswirkung, diene nur der Dokumentation.
Das Protokoll hat sie mir damals nicht ausgehändigt (ich habe einen großen Fehler gemacht, dies zuzulassen), weil sie meinte, ihre „Sauklaue“ könne niemand lesen, die Zählerstände wolle sie noch sauber eintragen.

Einige Wochen später wollte ich die Kaution zurück. Sie eröffnete mir, dass noch etliche, vorher nicht festgestellte, Mängel aufgetaucht seien (Toilettenschüssel hat Urinstein und kleine Absplitterungen an einigen Fliesen). Bei der Gelegenheit überreichte sie mir das mittlerweile sauber geschriebene Protokoll, nicht unterschrieben, und eine Liste mit Mängeln, die offensichtlich der Nachmieter (zu seiner eigenen Absicherung) angefertigt hatte.
Wie gesagt, vorher war sie oft in der Wohnung und hatte nur Beanstandungen zum Anstrich, die Wohnung war völlig geräumt, alles zugänglich.
Auf meinen langen, sachlichen Brief vom Februar antwortet sie bis heute nicht. Die Übergabe war vor 4 Monaten.

Ich denke, ich stelle mich auf den Standpunkt, dass kein rechtskräftiges Protokoll besteht, eine nachträglich angefertigte Liste kann ich unmöglich akzeptieren, außerdem war ja mündlich das „ok“ gegeben worden.

Welches Vorgehen raten Sie/rätst du mir?
Schon jetzt herzlichen Dank für die Mühe!
(Ich weiß, wovon ich rede, neulich wollte ein Student von mir über „wer weiss was“ etliche knifflige Aufgaben gelöst bekommen, da saß ich lange…)

Liebe Grüße
Rolf

Hallo Rolf,

diese Situation ist nicht ganz einfach.

  1. Wie du selbst schon gesagt hast, war es ein Fehler sich das Protokoll nicht aushändigen zu lassen. Dies dürfte in erster Linie das größte Problem sein, denn damit hast Du Beweisschwierigkeiten, da ja nun Wort gegen Wort steht.

  2. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, das einem Vermieter es nicht zugemutet werden kann, alle Mängel bei einer Übergabe zu entdecken. Aus diesem Grunde gibt es ja die 6 Monate Zeit bis zur Rückgabepflicht der Kaution.

Es ist also durchaus möglich, bei Übergabe nicht entdeckte Mängel noch nachträglich aufgebrummt zu bekommen, jedoch zählen meines Erachtens Beschädigungen an der Toilette und Fliesen nicht dazu, denn diese sind ja offenkundig sichtbar. Urinstein ist kein Mangel, da die Toilette ein Gebrauchsgut für Urin ist.

  1. Das nichtantworten auf den Brief kann Deinerseits als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. Ich würde Ihr aber eine Frist von 14 Tagen setzen, mit dem Hinweis, das ein ausbleiben einer Antwort als Zustimmung gewertet wird.

  2. Die Mängel die der Nachmieter auflistet, darf Sie meines Erachtens dir nicht mehr aufbrummen, da Sie mit dem neuen Mietvertrag für den Studenten die Wohnung als gegeben übernommen hat um sie weiter zu vermieten.

Auf jeden Fall würd ich nach vertreichen der 14-Tage Frist zum ANwalt gehen.

Gruß
Carsten

Hallo verehrter User,
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo Rolf,

bin grad mit meiner Fam. in Urlaub und nutze ein Internet-Cafe, um schnell Emails abzulesen. Sie werden bitte verstehen, das ich Ihnen die gewünschte Antwort heute nicht geben kann, wenn es reicht-ab 20.06.2012.

MfG Waldi 64
Fakt ist-im Härtefall-vor Gericht-,wäre das handgeschriebene Protokoll Ausschlag gebend, egal WIE darauf geschmiert ist…

Hallo Carsten,
ich danke dir sehr für die ausführliche Antwort.

Die 6-Mon-Frist kenne ich nicht genau. Besagt die, das nach gängiger Rechtsprechung nach dieser Frist vom Vermieter keine Beanstandungen mehr angenommen werden müssen? Oder ist eine etwaige Behebung dann „verjährt“?

In unserem Fall haben wir die nachträgliche Beanstandung einiger Mängel von der Vermieterin schriftlich, allerdings eben auch die mündliche Aussage bei der Übergabe, dass alles ok sei.

Sollte ich die 6 Monate abwarten und dann mit dem Rechtsanwalt drohen, was rätst du?

Nochmals vielen Dank
Rolf

Hallo Rolf,

die 6-Monats-Frist besagt nur, das der Vermieter solange noch alles geltend machen kann, was er findet. Danach musst du nichts mehr akzeptieren und kannst auf die Auszahlung der Kaution bestehen.

Ich würde in jedem Fall umgehend einen Anwalt aufsuchen, nur um sicher zu gehen, das nicht noch irgendwo anders ein Fallstrick lauert. Vor allem aus dem Hintergrund heraus, das mündliche und schriftliche Aussagen der Vermieterin ja differieren.

Gruß
Carsten