ich habe ein kleines Problem mit meiner vermieteten Wohnung.
Anfang Oktober haben meine Mieter fristgerecht die Wohnung zu Anfang Januar gekündigt. Meine Maklerin hat sich um die Übergabe und alles gekümmert. Diese sollte ursprünglich am 12.1. sein. Dann wurde Sie auf Wünsche des Mieters auf den 16.1. verlegt. Am 9.1. hatte mein Mieter um ca 17h meinen Makler angerufen das Sie sich leider vertan hatte und um 18h ans andere Ende von Dtland aufbrechen werde und es ihr Leid tut und sich im Kalender vertan hatte.
Meine Maklerin also noch kurzfristig zur Wohnung getiegert und die Übergabe gemacht. Allerdings war hier nur die Mutter der Mieter anwesend. Bei der Übergabe wurde festgestellt das die Malerarbeiten mangelhaft, sprich fleckig waren und Nachbesserung bedurften. Eine Fotodokumentation war hier nicht möglich da keine Lampen mehr in der Wohung war und es praktisch stock finster war. Taschenlampe war da. Die Mängel wurden mit „Wände und Decken fleckig gestrichen“ festgehalten. Hiervon waren alle Wände betroffen.
Am 13.1. war meine Maklerin dann mit dem Hausmeister und einem Maler in der Wohnung und hat Fotos gemacht auf denen die Mängel zu sehen sind.
Die Mieter haben mir keine Kontaktdaten ausser der Emailadresse der Mutter hinterlassen, also konnte ich keine Nachfrist zur Ausbesserung an den Mieter schicken.
Am 16.1. sind meine neuen Mieter dann in die Wohnung eingezogen, die zu dem Zeitpunkt noch den mangelhaften Anstrich hatte.
Ich habe dann zwei Kostenvoranschläge eingeholt und der Mutter dann am 25.1. eine Email geschickt in der ich Ihr gesagt habe das ich die Arbeiten jetzt beauftragt hatte und habe ihr die Preise genannt und beabsichtige das ganze mit der Kaution zu verrechnen. Am 26.1. habe ich den Auftrag erteilt und am 28.1. wurde die Wohnung gestrichen.
Heute habe ich von einem Rechtsanwalt einen Brief bekommen in dem steht dass das so nicht geht und ich die Kaution bis zum 23.2. zumindest in Teilen zahlen muss.
Dass das normalerweise gilt habe ich auch schon erfahren, allerdings ist jetzt meine Frage wie das aussieht wenn ich keine Nachfrist mangels Adressdaten zustellen kann, besonders wenn ich schon neue Mieter habe. Lohnt es sich dagegen vorzugehen oder soll ich lieber lassen weil das hier kein Sinn macht.
Wenn etwas zu holen ist bei der Mieterin, lohnt sich eine Klage schon wegen der verspäteten Räumung, die Ihen dann eine weitere Monatsmiete einbringt. Falls Sie nicht zu den Mutigen gehören, machen eine Faust in der Tasche und verzichten Sie!
Eine Mietkaution ist m.E. dazu da, Miet- oder Kostenrückstände, die nach Auszug (noch) offen sind, damit abzurechnen. Folglich würde ich dem Anwalt schreiben, daß die Kaution sofort zurück gezahlt würde, wenn der Mieter die (ggf. beigefügte) Rechnung des Malers bezahlt hat. Andernfalls würde die Rechnung mit der Mietkatuion verrechnet.
Hier vielleicht noch Details: http://www.mietkaution.com/
leider kann ich Dir keinen verbindliche Auskunft geben, aber ich kann Dir meine Meinung dazu gerne vermitteln. Es scheint die Frage zu sein, wie hoch ist die Kaution und wie hoch die Kosten für die Nacharbeiten. Ich schätze mal, dass die Kaution höher ist. Wenn das so ist, kannst Du ja den Differenzbetrag erstatten und gleichzeitig darauf verweisen, dass der Restbetrag unmittelbar nach der Kostenregelung erstattet werden kann.
Verdächtig erscheint mir, dass der ausgezogene Mieter keine Adresse hinterlassen hat. Ich würde den Rechtsanwalt danach fragen und erklären, dass diese Angaben notwendig sind, da Du ja bei einem Rechtsvertreter nichts einklagen kannst. Alles, was mit Rechtsstreit zu tun hat und mit Forderungen, die Du gegen jemanden hast, sind direkt an den Schuldner zu richten. Erst danach kommt der Anwalt als Ansprechpartner ins Spiel.
Wenn Du eine Telefonnummer der Mutter hast, dann versuch darüber an ihre Adresse zu kommen. Vielleicht hilft ja dann mal ein klärendes Gespräch.
Viel Erfolg und Grüße, Hubert Steiger.
die Kosten waren leider sogar ein paar Euro höher als die Kaution. Ich habe leider nur eine Email der Mutter der Ex-Mieter und diese hat bisher nicht geantwortet
also 1200 € hat der Maler gekostet! Das ist schon eine
Menge Geld.
Aus meiner Erfahrung würde ich trotzdem sagen, Finger weg! Ich weiß es tut weh! Außer Du hast richtig Lust, Zeit und eine Rechtschutzversicherung! Dann probier es.
Ich hatte auch mal einen Mieter der war eine Zeit lang unauffindbar, aber der hatte dann so plausible Ausreden vor Gericht - Armer ängstlicher Mieter - böser reicher gemeiner Vermieter-
Es wurde alles verdreht, Recht ist noch lange nicht Recht
es gibt noch eine Möglichkeit, den Exmieter zu finden. Nämlich die Frage beim Einwohnermeldeamt. Da Du ja ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, könnte man Dir dort ggf. weiterhelfen. Womöglich wurde bei der Abmeldung nach der neuen Adresse gefragt. Wenn es sich nicht abgemeldet hat, wird das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes, wenn er sich dort anmeldet, die Abmeldung veranlassen und Du kannst so die Adresse erfahren.
Einen Versuch ist das allemal wert.
ich kann nicht so viel dazu schreiben, da ich nicht verstanden habe, ob du der mutter eine mail mit der vorherigen ankündigung der renovierarbeiten geschickt hast - also als du es plantest!?
ansonsten würde ich von meinem gefühl her sagen, dass ich es als VM darauf ankommen lassen würde, und mir auch eine professionelle rechtsberatung einholen. der mieter sollte für seine nicht fachgerechte renovierung gerade stehen. und wenn es kein hartz4-ler ist, hast du vielleicht glück und kannst die kaution mit den enstandenen kosten verrechnen.
aber wie gesagt: das sagt mir nur mein gefühl zur situation, wie ich sie verstanden habe. es scheint ja wohl auch eine gewisse absicht darin zu liegen, dass der mieter dir keine adresse hinterlassen hat. ich hoffe aber, du hast die mutter VORHER kontaktiert?!
hier noch ein auszug aus dem www:
Wird die Mietsache mangelhaft zurückgegeben und müssen vor einer Neuvermietung die Mängel erst beseitigt werden, begründet dieser Umstand nur dann einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn der Vermieter nachweisen kann, daß ohne Mängel sofort nach Rückgabe eine Neuvermietung bzw. Anschlußvermietung möglich gewesen wäre. (LG Berlin, Az. 63 S 336/99, aus: GE 10/00, S. 677)
da die im Mietvertrag vereinbarte Renovierung offenbar nicht fachgerecht ausgeführt wurde liegt ein unlauteres Handeln vor - der Mieter hat Sie beschummelt.
Dass er ohne Angabe seiner neuen Adresse abgezogen ist, ist ein charakteristischer Zug dieses Menschen. Was die sofortige Einschaltung des Anwaltes angeht bestätigt die dreiste Haltung. Lassen Sie ihn den Pfusch ansehen und dokumentieren.
Dies ist ein Fall, der durch die Kaution abgedeckt werden muss, sonst bleiben Sie auf Ihren Unkosten sitzen.
Werter Anfrager!
Gleich zu Anfang meiner Antwort: Ich bin kein Rechtsanwalt; ich bin selbst Mieter einer Wohnung, habe keine Kaution hinterlegen müssen.
Jetzt meine Antwort:
Eine Kaution ist vom Gesetzgeber zugelassen. Sie sollte 3 Monatsmieten nicht übersteigen!
Die Kaution wird vom Vermieter eingesetzt, wenn bei Auszug eines Mieters Schäden in den Wohnräumen beseitigt werden müssen.
Nun gelten Schönheitsarbeiten nicht zu Schäden; wenn aber im Mietvertrag festgelegt war, dass der Mieter bei Auszug die Wohnräume zu malen hat, ebenso die Türezargen, die Heizkörper und Rohre, dann kann die Kaution für diese Arbeiten eingesetzt werden. Bitte achten Sie auf die genaue Formulierung im Mietvertrag zur Endrenovierung.
Hat der Mieter wegen jahrelanger Vernachlässigung der
Wohnung, z. B. keine Schönheitsarbeiten ausgeführt, sodass die Wohnung in einem nicht mehr vertragsgemäßen Zustand sich befindet; wenn Renovierungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden, dann ist der Mieter schadenersatzpflichtig.
Das ist meine Antwort; sie besitzt keine Rechtskraft!
Es ist vielmehr eine Meinungsäußerung nach der gängigen Rechtsprechung.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“