Rückzahlung der Mietnebenkosten

Hallo zusammen,

der exemplarische Sachverhalt sieht wie folgt aus:

Stellen wir uns bitte vor, am 31.12.2012 endete ein Mietverhältnis, was per Wohnungsübergabeprotokoll so auch schriftlich festgehalten wurde. In besagtem Protokoll steht u.a., dass der Vermieter bis zum 31.05.2013 die überzahlten Mietnebenkosten abzurchnen und zurück zu überweisen hat - dies ist durch ihn auch schriftlich per Unterschrift bestätigt worden.

Man stelle sich weiter vor, dass dieser Vermieter Anfang Juni darauf hingewiesen worden ist, der er die Rechnung zu haben habe udn das Geld zurück zu zahlen haben, was allerdings bis zum heutigen Tage _ also fünf Wochen nach dem eigentlichgen Termin - noch nicht geschehen ist.

Welche Möglichkeiten ergeben sich, damit der Mieter zu seinen Recht kommt?

Vielen Dank für die Antworten
Michael

Hallo!

Man hat in dem Übergabeprotokoll eine abweichende Vereinbarung zu der NK-Abrechnung getroffen. Die gilt natürlich auch.
Also müsste man sie anmahnen und auf Vertragserfüllung bestehen.

Mehr ist ja erst einmal kaum drin.

Es ist schon überraschend, Vermieter hat dieser abweichenden und für ihn schlechteren Lösung zugestimmt. Denn vom Gesetz her hätte er 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitpunkts Zeit, eine NK-Abrechnung zu erstellen und abzurechnen.
Und ob man etwas Geld zurück bekäme steht noch in den Sternen, das kann man kaum abschätzen, weil man den Gesamtverbrauch des Hauses nur schätzen kann.

mfG
duck313

Hallo duck313,

vielen Dank für die Antwort.

Was zudem von Interesse ist, was der ehemalige Mieter an Nachweisen über die Verbräuche fordern kann. Muss der Vermieter dem Ex-Mieter lediglich Einblick gewähren, oder ist der Vermieter verpflichtet, Abrechnung an den Ex-Mieter zu senden (eine eingescannte Kopie wäre völlig Okay), wenn die Entfernung zwischen beiden Wohnorten fast 100 KM beträgt.

Vielen Dank und Grüße
Michael

Hallo!

Grundsätzlich besteht nur das Recht, die Unterlagen im Büro des Vermieters/Verwalters einzusehen.
Aber eine Zusendung gegen Kopier-und Portokosten sollte möglich sein.

MfG
duck313