Hallo zusammen,
der exemplarische Sachverhalt sieht wie folgt aus:
Stellen wir uns bitte vor, am 31.12.2012 endete ein Mietverhältnis, was per Wohnungsübergabeprotokoll so auch schriftlich festgehalten wurde. In besagtem Protokoll steht u.a., dass der Vermieter bis zum 31.05.2013 die überzahlten Mietnebenkosten abzurchnen und zurück zu überweisen hat - dies ist durch ihn auch schriftlich per Unterschrift bestätigt worden.
Man stelle sich weiter vor, dass dieser Vermieter Anfang Juni darauf hingewiesen worden ist, der er die Rechnung zu haben habe udn das Geld zurück zu zahlen haben, was allerdings bis zum heutigen Tage _ also fünf Wochen nach dem eigentlichgen Termin - noch nicht geschehen ist.
Welche Möglichkeiten ergeben sich, damit der Mieter zu seinen Recht kommt?
Vielen Dank für die Antworten
Michael