Rückzahlung der Provision Vertretersicht

Hallo,

als Beispiel: Herr Mustermann ist Jahre bei der AZ-Versicherung als freier Handelvertreter (§84 HGB)

Herr Mustermann beendet zum 01.01.12 den Vermittlervertrag mit der AZ-Versicherung.

Er hat in Vergangenheit alle Sparten verkauft (Sach-, Unfall-, Kranken und Lebensversicherungen).

Nun hat die AZ-Versicherung natürlich den Kundenstamm an einen anderen Verterer übertragen.

Kann es sein, dass dieser neue Vertreter die alten Versicherungen kündigt und neue abschließt (ohne den Kunden auf die Nachteile hinzuweisen) und der alte Vertreter muss die Provisionen zurückzahlen.

Ich meine mal gelesen/gehört zu haben, dass die Versicherung verpflichtet ist, den alten Vertreter zu informieren. Beziehungsweise nachweisen zu müssen, dass sie den Kunden auf alle Nachteile hingewiesen zu haben (mittels Einschreiben)

Kann mir jemand Quellen nennen, auf die sich Herr Mustermann berufen kann?

Meinungen sind zwar schön, aber wenig hilfreich, daher bitte Paragraphen, Aktenzeichen, etc. nennen.

Vielen Dank im Voraus.

Herr Mustermann :wink:

leider nein.

Wenn der Vertreter auf HGB-Basis unterwegs war, ist die Rechtsgrundlage ebendieses HGB.
Ich bin jedoch kein Jurist und empfehle daher zu dieser reinweg juristischen Frage einen entspr. Fachmann zu befragen.

Das ein anderer V-Vertreter Verträge kündigt ist de facto zwar möglich, dazu bedarf es m. E. jedoch mindestens einer Vollmacht des VN.
Im Übrigen ist es nun mal so, dass der Vertreter schon deshalb so heißt, weil er die Geschäftsinteressen seiner Arbeitgeberin vertritt. Die Interessen des VN ganz bestimmt nicht. Allein dadurch ist es möglich, dass der Vertreter etwas tut, das dem VN zum Nachteil gereicht. Will der VN das nicht, dann sollte er sich an einen V-Makler oder V-Berater wenden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Snoopy84,

ich bin seit vielen Jahren Makler und kann Dir diese FRage nicht beantworten. In meiner Volksfürsorgezeit gab es einen sogenannten „Kan“ Man durfte nicht Verträge des Kunden kündigen und die gleiche Sparte neu abschlißen innerhalb einer bestimmten Haftungsfrist.
Ich denke eine kurze Mitteilung an eine neutrale Stelle, wie den Ombudsmann dürfte die Sachlage regeln.

sonnige Grüße

Hallo Snoopy84
das ist uebliche Praxis. Man kann sich nur gerichtlich dagegen wehren, wenn der Kunde unterschreibt, das er nicht ueber die Nachteile informiert wurde, was sogut wie nie erfolgt. Das weiss die Vers.
Umgekehrt ist es auch, wenn auch nicht nach den Statuten des Vertrages, ueblich, dass der „alte“ Vermittler die Bestandsliste kopiert bevor er kuendigt. somit besteht die Moeglichkeit diese „Faelle“ zu rekonstruieren und die provisionsschaedlichen „Abwerbungen“ in einem persoenlichen Besuch zu hinterfragen und sich mit viel Glueck die notwendigen Unterschriften zu besorgen.

Hallo,

bei Versicherungen gibt es meistens eine Stornohaftung, die bis zu 5 Jahre (LV) gelten kann. Dabei muss der Verteter, der die Versicherung abgeschlossen hat, die Provision innerhalb dieser Zeit bei einer Stornierung zurückbezahlen.
Einen Hinweis betreffend der Nachteile bei Kündigung erhält der Kunde per normaler Post.
Sollte ein neuer Vertrag geschlossen werden, gibt es hier normalerweise keinen Bezug auf den gekündigten Vertrag, somit auch keine Mitteilung.
Näheres sowie Beschwerben sind an den Ombudsmann für Versicherungen zu richten. Einfach diesen Titel googlen.P.S. Ich rate dringend, die alten Verträge bestehen zu lassen, da die Garantieverzinsung früher deutlich höher war. Viele Grüße

Hallo!

Ich kann Dir nur meine Erfahrungen auf den Weg geben. Die Versicherung bei welcher ich 10 Jahre tätig war, hat es so gehandhabt, dass wenn Verträge gekündigt und dann neu abgeschlossen werden, der Vertreter dafür keine Provisionen erhält. Er hat also nichts verdient und der ehemalige Vertreter hatte somit kein Storno. Wie es andere Versicherungen machen, weiß ich nicht. Definitiv kann ich Dir leider keine rechtliche Auskunft geben, nach Paragraphen und Gerichtsurteilen kannst Du mal googeln. Häufig wird man über Googel fündig. Tut mir leid, dass ich Dir nicht wirklich helfen konnte.

LG Chris

Hallo,

als Beispiel: Herr Mustermann ist Jahre bei der
AZ-Versicherung als freier Handelvertreter (§84 HGB)

Herr Mustermann beendet zum 01.01.12 den Vermittlervertrag mit
der AZ-Versicherung.

Hi,

zunächst sry für die späte Antwort.

Dann muss ich aber ganze ehrlich gestehen, dass ich hier im HGB und in den weiteren Normen nicht so fit bin um eine rechtssichere Aussage treffen zu können.

Daher kann ich Dir leider im Moment nicht helfen.

Gruß