Hallo,
als Beispiel: Herr Mustermann ist Jahre bei der AZ-Versicherung als freier Handelvertreter (§84 HGB)
Herr Mustermann beendet zum 01.01.12 den Vermittlervertrag mit der AZ-Versicherung.
Er hat in Vergangenheit alle Sparten verkauft (Sach-, Unfall-, Kranken und Lebensversicherungen).
Nun hat die AZ-Versicherung natürlich den Kundenstamm an einen anderen Verterer übertragen.
Kann es sein, dass dieser neue Vertreter die alten Versicherungen kündigt und neue abschließt (ohne den Kunden auf die Nachteile hinzuweisen) und der alte Vertreter muss die Provisionen zurückzahlen.
Ich meine mal gelesen/gehört zu haben, dass die Versicherung verpflichtet ist, den alten Vertreter zu informieren. Beziehungsweise nachweisen zu müssen, dass sie den Kunden auf alle Nachteile hingewiesen zu haben (mittels Einschreiben)
Kann mir jemand Quellen nennen, auf die sich Herr Mustermann berufen kann?
Meinungen sind zwar schön, aber wenig hilfreich, daher bitte Paragraphen, Aktenzeichen, etc. nennen.
Vielen Dank im Voraus.
Herr Mustermann