Hallo zusammen,
Ich habe mal ne Frage zur Rückerstattung von gestetzlich geleisteten Rentenbeiträge!!
Ein Bekannter von mir der polnischer Staatbürger war, hat von 01.03.83 bis 31.12.1988 die gesetzliche Rente hier in Deutschland eingezahlt …(knapp 4 Jahre wurde eingezahlt)
Danach ist er wieder nach Polen gezogen und vor 6 Jahren verstorben!!
Und jetzt die Frage:
Die Witwe hat angefragt auf hinterbliebenen Rente und hat zur Antwort bekommen das sowas erst Möglich ist wenn 5 Jahre kpl eingezahlt wurde…aber es bestehe die Möglichkeit diese Leistungen wieder zurückzufordern!!
Antrag wurde darauf gestellt…und nach paar Monaten ist ein schreiben gekommen…!!Abgelehnt!! mit der Begründung:
Beiträge werden erstattet, sofern
-keine Versicherungspflicht besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungsplicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist und
-kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht…
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt!!
Kann mir jemand Tipps geben ob es noch einen Sinn macht gegen diesen Bescheid binnen 3 Monaten Einspruch einzulegen???
Für eure Hilfe und eure Antworten im voraus Besten Dank
gruss st