Rückzahlung des ges.Beitragszuschlag zur PKV

Hallo Gemeinde,
ich bin seit einigen Jahren privat Krankenversichert und zahle brav den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragszuschlag zur Alterssicherung.
Nun ist es so, daß ich gedenke meine Rente in einem nocht nicht EU-Land (Thailand :wink: ) zu erleben. Meine jetzige PKV würde, wenn ich offiziell emigriere, den Vertrag nach 3 Monaten kündigen. Eine Versicherung dort bekommt man aber nur bis höchstens 60 Jahre. Danach kein Schutz mehr möglich. Die Leute leben dort schon gewöhnlich länger.
Es gäbe noch die Möglichkeit eine Internationale PKV abzuschließen, übrigens zu einem 1/4 meiner jetzigen Beiträge bei gleicher Leistung.
Die muß aber hier abgeschlossen sein, und man muß innerhalb der nächsten Monate von hier verduften. Ich plane aber in spätestens 10 Jahren. Dann bin ich aber so alt, das es auch wieder uninteressant wird.
Soweit zur Situation allgemein. Nun zur eigentlichen Frage:
Obwohl ich eigentlich meine PKV behalten wollte, würde ich gekündigt, mein bis dahin auf meine persönlichen Beiträge erhobenen Beitragszuschläge aber sang und klanglos an die Gesellschaft verfallen. Ich begreife den ges. Beitragszuschlag als eine Art Rentenleistung für später, mit unbefristeter Dauer, weil ja keiner jetzt weiß, wie Alt ich mal werde. Warum kann deshalb ein persönlich geleisteter Beitrag einer privaten Versicherung verfallen, und wird nicht zumindest wie bei einem Rentensparplan als Rückkaufswert oder so zurückgezahlt. Bei mir wird es immerhin bis dahin um ca. 15000 Euro gehen, die ich so verlöre.
Gibt es da nichts zu machen? Hat Blüm uns da wirklich so ein Kuckuksei gelegt?
Mit freundlichem Gruß,
Michael

Hallo,

ich bin seit einigen Jahren privat Krankenversichert und zahle
brav den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragszuschlag zur
Alterssicherung.

Du hattest ein Widerspruchrecht, wenn Du vor dem 1.1.2000 versichert warst und wurdest darüber in Kenntnis gesetzt!

Nun ist es so, daß ich gedenke meine Rente in einem nocht
nicht EU-Land (Thailand :wink: ) zu erleben. Meine jetzige PKV
würde, wenn ich offiziell emigriere, den Vertrag nach 3
Monaten kündigen.

Wieso? Schon nachgefragt? Welche Gesellschaft, welcher Tarif!

Eine Versicherung dort bekommt man aber nur
bis höchstens 60 Jahre. Danach kein Schutz mehr möglich. Die
Leute leben dort schon gewöhnlich länger.

Dort - Du meinst in Thailand?

Es gäbe noch die Möglichkeit eine Internationale PKV
abzuschließen, übrigens zu einem 1/4 meiner jetzigen Beiträge
bei gleicher Leistung.

Achtung, das ist nicht ganz richtig. 1. sind die Leistungen anders und 2. gibt es da ein paar Klauseln, die man kennen sollte!

Die muß aber hier abgeschlossen sein, und man muß innerhalb
der nächsten Monate von hier verduften.

Nein, sofort! I.d.R.! Außerdem kannst Du auch eine internationale für DSeutschland abschließen und fortführen und dagegen Deine PKV kündigen - Du bekommst dann aber keinen AG-Zuschuss mehr (wenn Du AN bist).

Ich plane aber in
spätestens 10 Jahren. Dann bin ich aber so alt, das es auch
wieder uninteressant wird.

Tja, manchmal ist das Leben ungerecht - man wird älter und älter!

Soweit zur Situation allgemein. Nun zur eigentlichen Frage:
Obwohl ich eigentlich meine PKV behalten wollte, würde ich
gekündigt, mein bis dahin auf meine persönlichen Beiträge
erhobenen Beitragszuschläge aber sang und klanglos an die
Gesellschaft verfallen.

  1. Warum mwürdest Du gekündigt?

  2. Welche Lösungsansätze hast Du Dir schon entwickeln lassen und hinterfragt?

  3. Nicht nur der Beitragszuschlag, auch die Alterungsrückstellung!

Ich begreife den ges. Beitragszuschlag
als eine Art Rentenleistung für später, mit unbefristeter
Dauer, weil ja keiner jetzt weiß, wie Alt ich mal werde.

Ob Du das so begreifts oder nicht, das spielt keine Rolle. Gemeint ist etwas anderes und das steht im VAG!

Warum
kann deshalb ein persönlich geleisteter Beitrag einer privaten
Versicherung verfallen, und wird nicht zumindest wie bei einem
Rentensparplan als Rückkaufswert oder so zurückgezahlt.

Weil Du dafüpr einen höheren Beitrag hättest zahlen müssen, weil das nicht vorgesehen war und ist. Das Storno einer bestimmten Anzahl von Personen und das Vererben der Alterungsrückstellung war einkalkuliert!

Bei
mir wird es immerhin bis dahin um ca. 15000 Euro gehen, die
ich so verlöre.

Woher weißt Du das oder ist das nur der GZ?

Gibt es da nichts zu machen? Hat Blüm uns da wirklich so ein
Kuckuksei gelegt?

Nicht Blüm, sondern Frau Fischer und Frau Schmidt in Kooperation mit dem zuständigen Justizminister und der gesamten Bundesregierung einschlielich Bundestag und Bundesrat! Auslöser und Verantwortlicher ist Prof. Wasem und seine Kommision zur nachhaltigen Beitragsstabilität in der PKV!

Mit freundlichem Gruß,
Michael

Est es wie et es und et kütt wie et kütt!

Du wirst in die Zitrone beißen müssen oder Du bleibst halt hier.

Lösungsansätze gibt es - Du kannst Dich auf Honorarbasis beraten lassen. Das machen Honorarberater.

Und zumindest einer hier im Forum ist Spezialist für internationale Krankenversicherung, Honorarberater und KV-Profi, der Dir garantiert helfen kann.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo Thorulf,
vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort.
Zunächst, ich bin bei der Allianz (Tarif VS600V,VSZ2,R40,469,PNV) und habe die Aussagen so von meinem Versicherungsvertreter der Allianz und von einem anderen freien Vertreter.
Die hatten meine Lage wohl verstanden und auch, daß ich darüber recht sauer war und kündigungsbereit! Ich hatte noch ein anderes Problem zu der Zeit mit der Allianz. Haben mir mein Tagegeld gekündigt, als ich mal ein paar Wochen krank war und die zahlen mußten. Die erweiterte Tagegeldversicherung war noch keine 3 Jahre alt.
Das mit der Kündigung wurde mir ebenso von dem Vertreter erzählt.
Ich muß bei einem längeren Auslandsaufenthalt diesen anmelden und genehmigen lassen, ob die PKV auch ohne Sonderbeitrag weiterläuft.
Wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr habe wird die Versicherung gekündigt. Das Kleingedruckte dazu habe ich bisher nicht gefunden, aber ich hoffe für den Vertreter das es wohl stimmen wird.
Das Widerspruchsrecht ist mir so nicht mehr in Erinnerung, wahrscheinlich wahr es so verklausuliert angepriesen worden, daß ich damals nicht Widersprochen habe, falls ich überhaupt benachrichtigt wurde.
Die Höhe des ges. BTZ beläuft sich pro Jahr auf knapp € 400, was bei 22 Jahren Laufzeit bis Endalter 60 mehr als €9000 plus Verzinsung ausmacht. Zusätzlich noch diese beknackte Pflegepflichtversicherung, die ich im Ausland nie in Anspruch nehmen könnte.
Ich wahr einige Jahre Freelancer und bin jetzt wieder Angestellter.
Trotzdem würde ich auf den AG Anteil verzichten, wenn ich jetzt einen günstigen Vertrag bekäme, der nicht wesentlich teurer wäre als ich jetzt sowieso bezahle. Vielleicht komme ich ja so auch um die Pflegeversicherung herum.
Falls es vernünftige Angebote für Auslandsversicherungen gibt, bitte ich um weitere Informationen. Alle Vertreter die ich bisher darauf angesprochen habe, hatten entweder keine Ahnung oder wollten nicht.

Das Endalter 60 betrifft tatsächlich Verträge in Thailand, übrigens auch von der Allianz. Ist ja ein global Player, aber die Krähen hacken sich alle keine Augen aus, weltweit.

Mit freundlichem Gruß
Michael Krispin

Hallo,

ich kläre das mal am Wochenende und komme dann wieder darauf zurück!

Thorulf Müller

[email protected]