Rückzahlung durch Eigeneinzahlung a Gläubigerkonto

Eine sehr gute Bekannte bat mich um Rat…
Vor ca. 22 Jahren! Durch Mitwirkung bei einen gemeinsamen Hauskauf, wobei sie von einen Bekannten 30.000 DM Notariell beurkundet bekam, bezahlte sie ca. 19 mal, monatliche Raten i.H. von ca. 500 Euro per Eigen-Einzahlung auf das Konto des Bekannten, um Kosten zu sparen, da sie selber kein Konto hatte. Dies hatten sie gemeinsam mündlich vereinbart. Dabei zahlte sie ca. 19 mal 500 Euro auf das Konto des Bekannten ein und hat aber keinerlei Belege mehr! Jetzt fordert der damalige Bekannte, durch einen Gerichtsvollzieher, die gesamte Zahlung i.H. von jetzt ca 25.000 EURO zurück!
Es gab bisher KEINEN gerichtlichen Mahnbescheid, so dass sie die Möglichkeit hatte, eventuellen Einspruch/Widerspruch über die gesamte Forderung zu stellen, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

Jetzt EV durch Gerichtsvollzieher !!! …

Wer weiß Möglichkeiten bzw. was kann sie tun, da bisher damit sie die EV nicht abgeben muss?

Besten Dank im voraus

brasil-pit

Hallo Brasil,

wenn Deine Bekannte die Zahlungen durch Belege nicht beweisen kann, dann wird es
wohl schwierig. Das ich von einem notariellen Schuldanerkenntnis
ausgehe, kann auch ohne Mahnbescheid vollstreckt werde. Da hilft
nur ein Anwalt und eine Vollstreckungsgegenklage.
Aber ohne Beweis für die Zahlung wird es schwierig.

Viele Grüße

Tanja

Sehr geehrter brasil-pit, ich beantworte grundsätzlich keine Fragen, deren Beantwortung dann von den Fragestellern wieder mit eigener Filterung weitergegeben werden.
Gruß

Hallo BrasiPit,

das hört sich sehr komisch an muß ich sagen.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt gibt es soweit ich weis immer einen Vollstreckungsbescheid, ansonsten kann er nicht tätig werden.
Das heißt es gab einen Mahnbescheid bei dem kein Widerspruch eingelegt wurde und schon ist die Forderung amtlich und es gibt wenige Möglichkeiten das Rückgängig zu machen.

Mein Rat: Schuldnerberatung oder einen Anwalt zu Rate ziehen. Im weiteren muß sich Ihre Bekannte selbst einen Überblick verschaffen um über Ihr Lage informiert zu sein. Sprechen sie mit dem Gerichtvollzieher. Der müßte alle Unterlagen (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) als Kopie vorliegen haben. Im weiteren muß es auch Mahnschreiben an die Schuldnerin geben. Obwohl ich mir hier nicht so sicher bin ob es Mahnschreiben vom Gläubiger an die Schuldner geben muß bevor man einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen kann.

Wenn es keine schriftlichen Nachweise der Kreditvereinbarung gibt ist das natürlich für beide Seiten nicht gut. Allerdings hat vermutlich der Gläubiger nun einen amtlichen Vollstreckungsbescheid.

Bitte sprechen Sie mit einem Anwalt die Situation durch. Ich kann ihnen nur Tipps geben da ich kein Anwalt bin und die Unterlagen Ihrer Bekannten nicht einsehen konnte.

Wenn Sie Bareinzahlungen auf besagtes Konto geleistet hat könnte sie bei der entsprechenden Bank nachfragen ob die noch Belege im Archiv haben. Das könnte allerdings was kosten.

Da alles sehr merkwürdig wirkt und es nur mündliche Absprachen zu geben scheint sehe ich wenig Möglichkeiten hier wirklich etwas zu tun.

Allerdings nochmal, ich bin kein Anwalt und gebe Ihnen den Rat sich zumindest von einem Anwalt beraten zu lassen. Vielleicht können Sie auch bei Gericht eine Rechtsberatung aufsuchen oder mit dem Gerichtsvollzieher sprechen. Die helfen auch oft weiter.

Ich wünsch Ihnen viel Glück und einen Guten Ausgang der Situtation.

Viele Grüße

Hallo, vermutlich steht in dem notariellen Vertrag drin, dass sich Ihre Bekannte im Falle der Nichtzahlung sofort der Vollstreckung unterwirft. Dadurch ist der Vertrag bereits ein vollstreckbarer Titel mit 30-jähriger Verjährungsfrist. Also, zunächst dieses überprüfen. Ohne Einzahlungsquittungen geht dann alles nur per Gericht, weil nur dann die Überprüfung des Kontos des Zahlungsempfängers möglich ist (durch gerichtliche Anordnung, denn freiwillig wird er das nicht machen).

Alles Gute, viel Glück.

Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!

Ich würde empfehlen, dass Ihre Bekannte auf jeden Fall erst einmal Widerspruch einlegt, eine Rückstellung in den ursprünglichen Stand beantragt und sich vom zuständigen Gericht / Gerichtsvollzieher Akteneinsicht holt und sich den kompletten Schriftverkehr aushändigen lässt und dabei paralell die Aussetzung der EV bis zur rechtlichen Klärung beantragt und dass sie dann auf Grund der vorliegenden Unterlagen eine Strategie entwickelt, um die EV zu umgehen, was aber langfristig gesehen schwierig wird, wenn sie keine Nachweise erbringen kann.

Sie sollte auf jeden Fall mit der Bank Kontakt aufnehmen, wo sie die Bareinzahlungen getätigt hat. Eventuell kann sie hier, wenn auch kostenpflichtig noch einige Nachweise oder Kopien bekommen.

Sollte auch hier alles fruchtlos verlaufen, dann kann sie noch eine Anzeige machen und dann entscheidet letztendlich der Staatsanwalt, wie es weiter geht, bzw. wer zahlen muss und wer Recht beommt, was aber unter Umständen die Abgabe der EV nicht rückgängig macht.

Eine weitere Option ist, die Sachlage dem zuständigen Gerichtsvollzieher zu erläutern und diesen um Rat fragen, wie sie weiter vorgehen soll!

Sollten Sie im weiteren Verlauf noch Fragen haben, können Sie mich gerne wieder kontakten!

Viel Erfolg!

Mit freundlichem Gruß

Ralf Wacker

Hallo,
was bedeutet Eigeneinzahlung?, jeglicher Vorgang auf ein Dt. GiroKto. ist auch nach langer zeit nachprüfbar, die Geschädigte sollte also via Anwalt Anzeige wg. Betrug und arglistiger Täuschung stellen sofort, dann über den Staatsanwalt das GiroKto. des geldempfängers prüfen lassen, damit sollte schnell klar sein wer an wen wann wieviel gezahlt hat.
mfg

Der Gerichtsvollzieher darf und kann nur tätig werden, wenn der Gläubiger einen sogen. Titel hat.
Der Titel kann nur dadurch erreicht werden wenn der Gläubiger Mahnbescheid (14 Tge Wartefrist) und dann Vollstreckungsbescheid beantragt.
Oder aber durch eine Abstrakte Schuldanerkenntnis mit sofortiger Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung.

Wenn eines von beiden vorliegt kann Deine Bekannte nichts mehr tun; muss zahlen egal ob gerechtfertigt oder nicht.
Wenn es nicht vorliegt darf kein GV gesendet werden.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsvollzieher…

Ohne Belege wird sie kaum eine Chance haben.