Rückzahlung einer Bankbürgschaft

Ich soll in einem Verfahren eine Sicherheitsleistung mit einer Bankbürgschaft erbringen.

Gesetzt den Fall, ich mache es und verliere den Prozess.

Dann habe ich nach meinem Verständnis einen Kredit an der Backe, den ich im Leben, bin 65 Jahre alt, nie zurückbezahlen könnte.

Wie käme die Bank an ihr Geld?

Auch ein nettes Hallo,

Die Bank prüft, ob Vermögen oder Einkünfte vorhanden sind, die eine Bürgschaft rechtfertigen; dies sind die gleichen Voraussetzung für eine Kreditvergabe; wenn man keinen Kredit erhalten kann, wird diese Bank auch keine Bürgschaft erteilen.
Folgedessen ergibt sich für die Bank nicht das Problem, was passiert, wenn im gerichtlichen Verfahren die Bank für die Bürgschaft haften muss, sondern es ergäbe sich für die Bank nur die Frage, wie die Sicherheiten dann verwertet werden, aber,
wenn keinen Sicherheiten, dann gibt es keinen Kredit/Bürgschaft.

Schönen Tag noch :wink:

Ja, wie hier schon erwähnt, stellt sich schon die Frage, auf welcher Grundlage die Bank die Bürgschaft gewährt (Bonität, Sicherheiten).

Es geht ja offensichtlich darum, dass Sie einen Prozess verloren haben und ihn unter Umständen in der nächsten Instanz weiter führen wollen. Wenn Sie nicht in Berufung/Revision gehen, haben Sie ja sowieso das Problem, dass Sie die Forderung, die der Prozessgegner gegen Sie hat, begleichen müssen. Also das Problem der Zahlung haben Sie sowieso. Die Bürgschaft sichert nur diesen Anspruch, sodass bei erneutem Verlust in der nächsten Gerichtsinstanz der Prozessgegener sich die Forderung, die er ohnehin gegen Sie hatte, jetzt von der Bank holen kann. Und die holt es sich dann von Ihnen. Also diese Prozessbürgschaft ist somit kein ZUSÄTZLICHES Risiko (abgesehen von den Kosten) sondern ersetzt den Anspruch des Prozessgegners gegen Sie.

Hier stellt sich also mehr die Frage der zusätzlichen Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) für die nächste Instanz. Ich weiß nicht, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und die Prozesskosten gedeckt wären. Jedenfalls sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt (vielleicht, aber nicht zwingend den, den Sie schon bisher hatten) Ihres Vertrauens befragen, ob sich die Berufung wirklich lohnt. Wenn ja, dann sollten sie dringend versuchen, irgendwie die Prozessbürgschaft zu bekommen. Wenn es sich nicht lohnt (realistische Chance unter 50%?), müssen Sie sich sowieso überlegen, wie Sie die Forderung des Prozessgegners (plus Kosten der jetzt schon verlorenen Instanz) begleichen können. Also das Problem der Forderung gegen Sie haben Sie so oder so, das ändert sich nicht durch die Prozessbürgschaft. Es kommt jetzt eher auf die Chancen für die nächste Instanz an.

Aber um Ihnen die Antwort nicht schuldig zu bleiben: die Bank kann natürlich mit Ihnen eine Rückzahlungsvereinbraung in Raten treffen, wenn sie dazu gewillt ist (klar schwierig wenn Sie befürchten, dass das ein „Leben lang“ sein wird, aber kommt auf einen Versuch an). Ansonsten kann sie Sicherheiten verwerten, wenn sie gestellt wurden oder Mahnbescheid gegen Sie erlassen, dem Sie widersprecehn können, dann muss die Bank klagen, es sei denn, die Bank hat bereits einen Vollstreckungstitel gegen Sie, was eigentlich nur bei Grundbuchsicherheiten üblich wäre, ansonsten muss sie den Weg Mahnbescheid und bei Widerspruch Klage gehen, das kann dauern… Widersprecehn Sie dem Mahnbescheid nicht fristgerecht, erwirkt die Bank einen Vollstreckungstitel gegen Sie und der Gerichtsvollzieher kann in Ihr Vermögen pfänden.

Viel Glück wünscht

ikarusfly