Rückzahlung eines Insolvenzdarlehns

Die Grundschuld dient als Sicherheit für ein Privatdar-#
lehen. Der Darlehnsnehmer hat Privatinsolvenz angemeldet.
Wenn der Darlehnsnehmer nach Ablauf von sieben Jahren
seine Insolvenzbefreiung bekommt-keine Schulden mehr
vorhanden-muß dann der Grundschuldgläubiger
dieses Darlehen weiter abzahlen oder ist auch diese
Forderung des Kreditinstuts erloschen?

Hallo Rudolf,

ohne nähere Angaben ist ein Beantwortung kaum möglich.Ich versuch es dennoch.

Ich gehe mal davon aus, dass DU für ein Darlehen für Person X mit der Eintragung in das Grundbuchamt gebürgt hast. Person X hat nun PI angemeldet und dieses Darlehen als Schulden mit „angegeben“.
Wenn dem so ist, hat dies nichts mit der sechsjährigen Wohlverhaltenphase der Person X zu tun.
Das Kreditinstitut wird sein Geld von DIR einfordern, sobald die Person X seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nicht mehr nachkommt
Ich gehe weiterhin davon aus, dass es sich um eine Familienangelegenheit handelt.
Versucht also eine Lösung zu finden, sofern ihr noch miteinander „redet“.

Gruss
Knauffi

Anm.: Sollte ich mit meinen Vermutungen total falsch liegen, brauche ich mehr Infos!!!

Hallo

und Entschuldigung; irgendwie versteh ich ihre Fragestellung nicht. Ein Darlehen wurde aufgenommen; als Sicherheit diente eine Immobilie; Eintrag einer Grundschule. Um das Darlehen zu tilgen, wird der Gläubiger die Versteigerung betreiben, um daraus seine finanziellen Mittel zu bekommen.
Warum sollte er das nicht tun?
Die eigentlichen Schulden der Immobilie bleiben natürlich bestehen! - es sei denn, die Immobilie ist verwertet worden.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

MfG

Es ist so wie es auch heißt. RESTSCHULDBEFREIUNG.
Nach Erteilung der RSB hat kein Gläubiger, egal ob dieser seine Forderung angemeldet hat oder nicht, keine Anspruch mehr auf Zahlung.
MfG
Lucy

Der Insolvenzverwalter wird das Grundstück vermarkten.
Der Erlös geht an die Gläubiger. Nach den / Jahren wird es das Grundstück einen neuen Eigentümer haben

Wenn der Kreditgeber als Gläubiger geführt wird u. dieser Kredit mit in der PI angemeldet wurde, ist er mit Abschluss der PI erledigt. Wenn nicht, wird der Gläubiger weiter sein Recht fordern.

Gruß
Maria