Hallo,
ich plane nach 20 Jahren Einzahlung in die Rentenversicherung ins Ausland zu ziehen und dort zu arbeiten und meinen Lebensmittelpunkt zu haben (Spanien). In Deutschland will ich den Wohnsitz aufgeben.
Da ich dann spaeter in die spanische Rentenversicherung einzahlen werde, stellt sich mir die Frage, ob ich mir die bisher in Deutschland eingezahlten Rentenversicherungsbeitraege rueckzahlen lassen soll.
Ich bin mir da gerade nicht so sicher ueber Vor- und Nachteile.
Auch ueber die Antragsform bin ich mir nicht so im Klaren.
Hat schon mal jemand vor mir die gleichen Ueberlegungen gehabt und vielleicht auch Erfahrungen?
Hallo,
das was Du vorhast, wird nicht klappen. Für Dich besteht wohl keine Möglichkeit der Rückerstattung.
Schau mal auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung nach (es lebe Google!!)
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11792/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11792/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Ausland Rente/Beitragserstattung node.html__nnn=true)
Gruß
CM
Hallo,
ich plane nach 20 Jahren Einzahlung in die Rentenversicherung
ins Ausland zu ziehen und dort zu arbeiten und meinen
Lebensmittelpunkt zu haben (Spanien). In Deutschland will ich
den Wohnsitz aufgeben.
Gratulation!
Da ich dann spaeter in die spanische Rentenversicherung
einzahlen werde, stellt sich mir die Frage, ob ich mir die
bisher in Deutschland eingezahlten
Rentenversicherungsbeitraege rueckzahlen lassen soll.
Sehr gut! Wirklich der schönste Beitrag des Tages. Leider findet man in der einschlägigen Literatur eine kleine Gemeinheit: Die gesetzliche(!) Rentenversicherung ist ein Umlagesystem!!! Das heißt, wenn Sie morgen 'n Euro an die REntenkasse überweisen, ist der spätestens eine Woche später verprasst. Naja, eigentlich geht er direkt zum persönlichen Rentner durch. Nein , stimmt auch nicht. Der Euro ist schon ausgegeben, bevor Sie ihn einzahlen.
Okay, das wird jetzt wirr, daher die Kurzform:
Hat das Geld ihr Haus verlassen
haben es die Rentenkassen.
Die geben’s niemals wieder her:
Sie sehen das Geld wohl nimmer mehr.
In diesem Sinne
Frank Wilke
… für die schöne Poesie.
Gruß
Günther
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Hallo,
das was Du vorhast, wird nicht klappen. Für Dich besteht wohl
keine Möglichkeit der Rückerstattung.Schau mal auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung nach
(es lebe Google!!)[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11792/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11792/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Ausland Rente/Beitragserstattung node.html__nnn=true)
Hallo Schawall!
Es könnte ja sein, dass Du meinst „Jetzt wohne ich in Spanien und meine Beiträge zur Rentenversicherung in Deutschland sind weg!“. Deswegen möchte ich nur ergänzen, dass dies nicht der Fall ist. Du bekommst aus diesen Beiträgen spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze von jetzt 67 Jahren eine Regelaltersrente.
Solltest Du in Spanien versicherungspflichtig in der spanischen Rentenversicherung beschäftigt sein, ziehen die EU-Regelungen. Da werden für den Erwerb von Ansprüchen die deutschen und die spanischen Zeiten zusammengerechnet. Die Renten werden dann in Spanien aus den spanischen und in Deutschland aus den deutschen Zeiten berechnet. Das Ganze natürlich immer vorbehaltlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen.
Falls das jetzt zu viel war oder Dich gar nicht interessiert … Sorry. 
Gruß,
Robert