Rückzahlung erstatter Umsatzsteuer

Zum 31.12 wird ein Gewerbe abgemeldet. Wie ist das mit der Rückzahlung der vom FA erstatteten Umsatzsteuer.
Wird das gegen die abgeführte MwSt. gegen gerechnet? oder muss man jetzt damit rechnen, dass beispielsweise die Umsatzsteuer für den Computer und Büromöbel zurückgezahlt werden muss?

Wie verhält sich das mit der erstatteten Ust. für beispielsweise verbrauchtes Werbematerial, dass der Gewerbetreibende gekauft hatte. Muss die Ust. dafür auch zurückgezahlt werden?

Zum 31.12 wird ein Gewerbe abgemeldet. Wie ist das mit der
Rückzahlung der vom FA erstatteten Umsatzsteuer.
Wird das gegen die abgeführte USt. gegengerechnet? Oder muß
man jetzt damit rechnen, daß beispielsweise die Umsatzsteuer
für den Computer und Büromöbel zurückgezahlt werden muß?

Kommt drauf an, ob und inwieweit der § 15a UStG angewendet werden kann.

Bzw. was wird mit den Gegenständen nach Betriebsaufgabe geschehen, welchen Wert haben sie?

Wie verhält sich das mit der erstatteten Ust. für
beispielsweise verbrauchtes Werbematerial, daß der
Gewerbetreibende gekauft hatte. Muß die Ust. dafür auch
zurückgezahlt werden?

Nein.

Guten Tag,

vielen Dank für die Antwort.
Also die Gegenständen wie Computer und Büromöbel wurden erst in diesem Jahr gekauft und gehen erst einmal in Privatbesitz.