Rückzahlung fälschlich erfolgter Beihilfen AA

Hallo Experten,
das Arbeitsamt hat aufgrund von internem Problemen und nicht wg. falscher Angaben einem Bekannten im Rahmen von Arbeitslosenhilfe eine ihm nicht zustehende Zulage ca. 1 Jahr lang ausbezahlt. Er hätte m.E. den Fehler erkennen können, die Berechnungen sind allerdings so kompliziert, dass man dies nicht unbedingt unterstellen muss.
Die insgesamt ca 2000 DM sind ausgegeben, die finanzielle Situation (Alleinerziehender mit 2 Kindern) recht spartanisch:

  • Muss er das Geld zurückzahlen?
  • Liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, teilweise oder ganz auf die Forderung zu verzichten?
  • Besteht ein Anspruch auf Ratenzahlung?
  • gibts in dem Zusammenhang irgendwelche Urteile?
    Gruß Norbert
  • Muss er das Geld zurückzahlen?

Er sollte auf jeden Fall Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen, mit der Begründung, dass die Berechnung so kompliziert war, dass sie für ihn nicht nachvollziehbar war. Ein selbst geschriebener Widerspruch kostet nix und wird schlimmstenfalls zurückgewiesen. Aber vielleicht hat er ja Glück.

  • Liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, teilweise oder ganz auf die Forderung zu verzichten?

Das kommt auf interne Vorschriften an, ob es im Ermessen des Sachbearbeiters oder des nächsthöheren Vorgesetzen oder des nächst… liegt.

  • Besteht ein Anspruch auf Ratenzahlung?

Ob grundsätzlich ein Anspruch besteht, kann ich dir nicht sagen, aber in der Regel gewähren Behörden immer Ratenzahlungen, wenn man nachweisen kann, dass man den Betrag nicht in einer Summe bezah-len kann. Er sollte erst mal den Widerspruch einlegen und abwarten, bis darüber entschieden ist. So lange braucht er schon mal nichts zu zahlen. Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, sollte er schriftlich eine Ratenzahlung beantragen. Gut macht es sich, wenn er von sich aus eine angemessene Ratenhöhe anbietet, vielleicht verzichtet die Behörde dann auf eine Prüfung seiner finanziellen Verhältnisse und ak-zeptiert das Ratenangebot auch so.

Gruß
Nelly