Rückzahlung? Fehlberatung!

Hallo,
ich bin verzweifelt und brauchen eure Hilfe.
Im September 2003 wurde mir eine Kapital- Lebensvericherung mit Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung aufgeschwatzt. Ich war damals gerade 18 + Waise geworden und eine vermeintliche Freundin meines Vaters „wollte mir helfen, meine Zukunft zu sichern“. Mittlerweile weiß ich, dass es nichts unnötigeres als diese Versicherung gab weil ich 1. Noch keine Familie hab, der diese Kapitalversicherung nach meinem Ableben was nützen könnte und 2) ich einen Künstlerberuf erlerne, wobei die BUZ gar nichts bringt.
Jetzt habe ich gekündigt, erhalte aber natürlich nur einen feuchten Abklatsch meiner eingezahlten Beiträge zurück. Ich habe aber gehört, dass es nach den neuesten EU- Richtlinien Pflich ist, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurücktzubekommen… stimmt das?
Wie könnte ich sonst noch wieder an mein Geld kommen (wenigstens an einen Teil?) Komme ich evtl mit dem Argument Fehlberatung weiter?

Falls einer weiter weiß… bin für jede Antwort dankbar!

Grüße einer hilflosen
langnese

der diese Kapitalversicherung nach meinem Ableben was nützen

Sie könnte Dir bei der altersvorsorge nützen.

Pflich ist, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge
zurücktzubekommen… stimmt das?

Frage ist, ob das für Deinen Vertrag zutrifft.

(wenigstens an einen Teil?) Komme ich evtl mit dem Argument
Fehlberatung weiter?

Wenn Du eine Fehlberatung beweisen kannst, bekommst Du Dein Geld zurück. Aber an diesem Beweis wird es scheitern.

Hallo langnese,

Hallo,
ich bin verzweifelt und brauchen eure Hilfe.
Im September 2003 wurde mir eine Kapital- Lebensvericherung
mit Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung aufgeschwatzt. Ich
war damals gerade 18 + Waise geworden und eine vermeintliche
Freundin meines Vaters „wollte mir helfen, meine Zukunft zu
sichern“. Mittlerweile weiß ich, dass es nichts unnötigeres
als diese Versicherung gab weil ich 1. Noch keine Familie hab,
der diese Kapitalversicherung nach meinem Ableben was nützen
könnte und 2) ich einen Künstlerberuf erlerne, wobei die BUZ
gar nichts bringt.

Nur ein paar Denkanstöße an dieser Stelle:
Richtig: ohne Familie braucht man wohl kaum eine Todesfallabsicherung - aber bleibt man wirklich auf lange Zeit Single? - Noch ist man gesund und hat die Möglichkeit sich zu versichern und da man jung ist, wird der Risikobeitrag nicht besonders hoch sein.
Mit 18 steht schon 100%ig gesichert fest, dass man Künstler wird? Künstler können auch z.B. blind, querschnittsgelähmt oder dergleichen ihrem Beruf nachgehen?
Wer nicht gerade schon vermögend ist wird meist die Notwendigkeit haben, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen - und genau an dieser Stelle ist wohl kaum etwas nötiger als einer BUZ…

Jetzt habe ich gekündigt, erhalte aber natürlich nur einen
feuchten Abklatsch meiner eingezahlten Beiträge zurück. Ich
habe aber gehört, dass es nach den neuesten EU- Richtlinien
Pflich ist, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge
zurücktzubekommen… stimmt das?

Nein, das stimmt so nicht wirklich. Es hat mit der EU schonmal nichts zu tun. Es gab allerdings BGH-Urteile in 2001 und 2005. Diese Urteile betreffen Verträge, die zwischen 07/1994 und 2001 abgeschlossen worden.
Die Urteile selbst beanstanden bei den Beklagten Transparenzmängel - Folge: Mindestrückkaufswert 50% des ungezillmerten Deckungskapitals - das sind nicht die Beiträge! (man könnte schätzungsweise sagen: ca. 40% der Beiträge, aber wenn hier ein hoher BUZ-Anteil der Beiträge ist, wird das eher einiges weniger sein)

Ob wirklich alle Versicherungsunternehmen gleiche oder sehr ähnliche Bedingungen hatten wie die Beklagten - und damit die BGH-Urteile auf diese auch anzuwenden sind - ist schonmal nicht so ganz klar. Selbst wenn - die Urteile betreffen nur Abschlüsse im genannten Zeitraum. 2003 ist davon nicht mehr betroffen.

Wie könnte ich sonst noch wieder an mein Geld kommen
(wenigstens an einen Teil?) Komme ich evtl mit dem Argument
Fehlberatung weiter?

Wenn man das nachweisen kann oder gute Argumente hat - versuchen kann man das mit dem Argument Fehlberatung (ich bezweifle das allerdings ein wenig).

Es ist allerdings gut möglich, dass es analog der angesprochenen Urteile des BGH zu weiteren Urteilen kommt, die dann möglicherweise auch Verträge von 2003 betreffen - aber das wird die Zukunft oder eine gut funktionierende Glaskugel zeigen.

Falls einer weiter weiß… bin für jede Antwort dankbar!

Grüße einer hilflosen
langnese

Viele Grüße

Thomas K.