Rückzahlung Fortbildungskosten?

Hallo, angenommen man hat an 160 Unterrichtsstunden, die auf 4 Monate verteilt waren, eine Fortbildung absolviert die ca.1100 Euro gekostet hat. Und im Laufe der Fortbildung legt der AG dem AN einen Fortbildungsvertrag vor, der auf den 1. Tag der Fortbildung rückdatiert wurde. (Also nicht auf einen Tag VOR Beginn der Fortbildung) In der „Vereinbarung“ verpflichtet sich der AN 2 Jahre beim AG zu bleiben. Ist das rechtens gewesen, oder ist die Bidungsdauer in Anbetracht der Unterrichtsstunden und der Fortbildungskosten zu lang? Kann man evtl. schon nach einem Jahr die Stelle wechseln? Vielen Dank für eine Antwort!

Hallo,

grundsätzlich muß sich ein AN, der eine Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsverpflichtung unterschreibt, vor Beginn der Fortbildung im Klaren sein können über die möglichen Folgen und Konsequenzen. Dies ist ziemlich alte und mW bis heute gültige BAG-Rechtsprechung.
Daher dürfte mE aufgrund der geschilderten Daten der Gang zum Anwalt erfolgversprechend sein.
Die Rechtsfolge einer ungültigen Rückzahlungsverpflichtung ist übrigens nicht eine Reduzierung der Bindungszeit, sondern die komplette Ungültigkeit der Vereinbarung bezüglich einer Rückzahlung.

&Tschüß
Wolfgang