Rückzahlung (für Weiterbildung) an AG mit Attest?

Hallo,
ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Arbeitnehmer durchläuft bei seinem Arbeitgeber eine Weiterbildung für die er unterschriben hat beim Ausscheiden eine Summe X zurück zu zahlen.

Der AN wird lange krank und ihm wird bescheinigt, dass aus med. Sicht dringend von einer weiteren Beschäftigung bei seinem AG abzuraten ist.

Wie stehen die Chancen, dass die Rückzahlung trotz Attest fällig wird?

Vielen Dank für die Antworten!
Jenn

Hallo,
ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Arbeitnehmer durchläuft bei seinem Arbeitgeber
eine Weiterbildung für die er unterschriben hat beim
Ausscheiden eine Summe X zurück zu zahlen.

Hallo,

bei solchen Vereinbarungen mit dem AG wird i.d.R. ein zeitlicher Terminuns vereinbart, abgestuft nach Dauer der weiteren Beschäftigungsmonate nach dem Motto: x% Rückzahlung bei Ausscheiden binnen 12 Monaten, xy% Rückzahlung bei …24 Monaten.

Aus meiner Erinnerung heraus gibt es da eine Rechtssprechung, wenn keine zeitliche Einschränkung vorgegeben ist.

Vielleicht einmal im Arbeitsvertrag nachlesen.
Hinweis:
Die gesundheitliche Einschränkung ist nicht vom AG zu vertreten.

Schönen Abend noch.

Der AN wird lange krank und ihm wird bescheinigt, dass aus
med. Sicht dringend von einer weiteren Beschäftigung bei
seinem AG abzuraten ist.

Wie stehen die Chancen, dass die Rückzahlung trotz Attest
fällig wird?

Vielen Dank für die Antworten!
Jenn

Hinweis:
Die gesundheitliche Einschränkung ist nicht vom AG zu
vertreten.

Eine etwaige krankheitsbedingte Kündigung jedoch sehr wohl.

Meine Güte, wenn Du nicht echt jede Antwort in den Sand setzen würdest, könnte man ja darüber nachdenken, dass Du kein Troll bist…

Solange der AN nicht kündigt, zahlt er nicht
Hi!

Der AN wird lange krank und ihm wird bescheinigt, dass aus
med. Sicht dringend von einer weiteren Beschäftigung bei
seinem AG abzuraten ist.

Das heißt im Klartext ja nichts weiter, als dass der AN auf lange Zeit arbeitsunfähig ausfällt.

Da der Arbeitnehmer hier eine Kündigung nicht zu vertreten hat (es sei denn, er kündigt von sich aus ohne Not), ist eine Rückzahlung unzumutbar.

Wie stehen die Chancen, dass die Rückzahlung trotz Attest
fällig wird?

Solange der AN nicht kündigt: Schlecht!

Schau mal hier nach, es ist echt wunderbar beschrieben und mit Quellen wirst Du quasi zugebombt - auf Leute, die meinen, etwas annehmen zu müssen, von dem sie echt mal so null Ahnung haben, solltest Du dagegen beser nicht hören… :smile:

VG
Guido

mehr Details
Hallo!
Danke für eure Antworten.

Der AN ist aus psychischen Gründen (die Arbeit betreffend) arbeitsunfähig und es wird ihm geraten nicht zurückzukehren.

Es gib eine zeitliche Vereinbarung der Rückzahlung im Arbeitsvertrag.

Und noch ein Detail… Der AN wird kündigen.

Danke an Guido für den Link!

Viele Grüße
Jenn