Rückzahlung gesamter Kurskosten bei Kündigung?

Hallo!
Ich habe von April 2009 bis März 2010 eine Ausbildung gemacht die mir mein Arbeitgeber gezahlt hat, dazu habe ich eine Vereinbarung unterschrieben, dass ich 36 Monate in der Firma bleiben muss ansonsten den gesamten Betrag zurückzuzahlen habe.
Der Personalchef hat mir jedoch erklärt dass es sich um eine 36 Monatsregelung handelt und der Betrag anteilsmäßig jeden Monat sinkt. Dies ist jedoch nicht auf der Vereinbarung vermerkt.
Nun wären noch ca.1200 €offen.

Muss ich jetzt den gesamten Betrag zurückzahlen wenn dies der Arbeitgeber verlangt?

Bitte um eure Hilfe!
Lg Otto

Es ist schwierig, aus der Entfernung eine Beurteilung des Sachverhaltes vorzunehmen. Dazu bräuchte man den konkreten Text der Vereinbarung. Es könnte durchaus sein, dass die Bindefrist zu lang ist. Die errechnet sich aus der tatsächlichen Fehlzeit während der regulären Arbeitszeit. Am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen.

Die Abwesenheitszeit betrug ca.165 Stunden.
Hilft dir das weiter?

Waren das alles reguläre Arbeitsstunden? Wie hoch ist die durchschnittliche vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit?

Die Abwesenheitszeit betrug ca.165 Stunden.
Hilft dir das weiter?

Hallo,
so wie Sie die Angelegenheit schildern, werden Sie die Kosten der Ausbildung zurückzahlen müssen. Oder glauben Sie, dass der Personalchef bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung seine Aussage wiederholen würde?
Gruß
D.Kühn

Von der gesamten Ausbildung vielen 165 Stunden in die reguläre Ausbildungszeit.
38,5 Wochenstunden sind vereinbart.

Ist die Arbeitszeit, die in der Ausbildung verbracht wurde, auch komplett bezahlt worden?

Von der gesamten Ausbildung vielen 165 Stunden in die reguläre
Ausbildungszeit.
38,5 Wochenstunden sind vereinbart.

Es waren insgesamt 22 Kurstage, von denen ich an 11 Tagen selber Urlaub nehmen musste.
Gehalt war immer gleich.

Hallo,
generell würde ich davon ausgehen, wenn nicht vermerkt wurde das der Anteil über die 36 Monate je nach Beschäftigungsdauer sinkt, muss man wohl von der Komplettsumme ausgehen.
Firmen zahlen schliesslich nicht ohne Grun Fortbildungen für Ihre Mitarbeiter um sie dann „vor der Zeit“ wieder zu verlieren.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruss

Hallo Otto,

meines Erachten nach ja, wenn in der Vereinbarung nichts anderes geregelt ist. Mündliche Verinbarungen zählen nicht.

VG

Hallo,
da dein Arbeitgeber die Staffelung der Rückzahlung nicht im Arbeitsvertrag aufgenommen hat, musst du nichts zurückzahlen.
Es gibt Urteile hierzu. Dein Arbeitgeber wird davon wissen und will dir mündlich die Staffelung unterjubeln.
Da hat er Pech. Lass dich auf nichts ein, er müsste dich verklagen und das wird ihm nichts nutzen.
Eine evtl. Drohung mit einem schlechteren Zeugnis musst du dir natürlich auch nicht gefallen lassen.
Du wirst allerdings starke Nerven brauchen.
Liebe Grüße
LLissy

Hallo,
wenn der Personalchef schon sagt, dass der Betrag nicht voll zu zahlen ist, dann ist das wohl so. 1200 € waren der volle Betrag? Oder das, was der Personalchef jetzt noch sieht?
Tut mir leid, abgesehen davon, dass ich die Fragestellung ungenau finde, kenne ich mich da auch nicht wirklich aus.

Viel Erfolg
Phantomin

Hallo Otto,
wenn die vereinbarte Zeit verstrichen ist kann es keine Restschuld mehr geben.
Sollte der Personaler es heute anders meinen hätte er es auch so aufschreiben müssen. Echt Pech!!
Gruß
Cress

Hallo.

Also gemäss der Vereinbarung müssten Sie den gesamten Betrag zurückzahlen. Die Ausnahme besteht darin wenn Ihr Arbeitgeber das schon immer so handhabt wie es Ihnen Ihr Personalchef erklärt hat. Dann können Sie sich auf eine sogenannte „Betriebliche Übung“ berufen und das ganze nur anteilig bezahlen (ausserdem hatte Ihr Arbeitgeber ja in den vergangenen Monaten etwas davon dass Sie auf Schulung waren). Das heißt, wenn es hart auf hart kommt, können Sie mit diesem Argument noch etwas herausholen.

Die weiteren rechtlichen Einzelheiten sollten Sie im Ernstfall von einem Anwalt klären lassen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

die Auslegung vom Personalchef ist richtig und obwohl nicht explizit im Vertrag genannt korrekt angewendet. Die Rückzahlung erfolgt also anteilig.

Beste Grüße

Hallo,

was in der Vereinbarung steht ist natürlich gültig. Also musste du, wenn es hart auf hart kommt, die vollen Kosten zurückzahlen.

Vielleicht lässt es sich durch ein Gespräch noch anders klären. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, kannst du auch zu dem gehen.

Grüße

Faymee

Hallo Otto, ich verstehe nicht so richtig, sind die €1200 schon der reduzierte Betrag?
Was du in deinem Vertrag unterschrieben hast, musst du auch machen. Wenn der Personalchef andere Infos hat oder den Betrag anders berechnet, als du erwartest hast, dann frag ihn doch. Irgendwo her muss er diese Info ja haben. Es wird schon stimmen, was er sagt.
Gruß von
bürgerin

Hallo,

wenn Du die gesamte Rückzahlung unterschrieben hast ist die mündliche Vereinbarung nichtig wenn deinpersonalchef dir da nicht zustimmt. teht auch eigentlich in jedem vertrag am ende „mündliche nebenvereinbarungen bestehen nicht“. somit musst du leider den kompletten betrag zurückzahlrn.

vg

Grundsätzlich ja. Derartige Vereinbarung sind zulaessig und zunehmend üblich bei Weiterbildungen die nicht alleine dem Arbeitgeber dienen sondern auch einen allgemein qualifizierenden Anteil haben.
Die Form der Rückzahlung „pro rata temporis“ - also eine Form der Abschreibung der Kosten je Monat um in Ihrem Fall 1/36 ist durch die Rechtsprechung bestaetigt, auch wenn dies nicht in Ihrer Vereinbarung steht. Anderenfalls waere ja auch eine deutlich hoehere Summe faellig.
Ob eine Bindung von 36 Monaten richtig ist kann ich nicht abschliessend beurteilen. Dauer / kosten der Weiterbildung und die Dauer der Bindung muessen in einem angemessenen Verhaeltnis stehen. Bei Gesamtkosten von ca. 3000 Euro halte ich 3 Jahre fuer etwas zu lange (es sei denn es waere eine Vollzeitausbildung mit Lohnfortzahlung gewesen).

Sie muessten im Falle einer Eigenkündigung die restlichen x/36 des Betrages zurückzahlen, ggf. bei einer juristischen Überprüfung weniger, wenn z.B. die Bindungsdauer auf 24 Monate gesenkt wuerde.
In keinem Fall den gesamten Betrag.

Es sieht ganz so aus, als müsste nichts zurückgezahlt werden. Trotzdem rate ich dringend dazu, einen Rechtsanwalt in der Angelegenheit zu kontaktieren.

Es waren insgesamt 22 Kurstage, von denen ich an 11 Tagen
selber Urlaub nehmen musste.
Gehalt war immer gleich.