Rückzahlung gestundetes Gehalt bei AN-Kündigung

Hallo,
ich habe im letzten Jahr meinem Arbeitgeber einen Teil meines Gehalts gestundet, allerdings ohne schriftliche Vereinbarung. Inzwischen erhalte ich wieder mein volles Gehalt, die gestundeten Beträge wurden aber noch nicht zurück gezahlt.
Nun werde ich aber - aus anderen Gründen - kündigen… erlischt damit mein Anspruch auf das gestundete Gehalt?
Oder sollte ich in der Kündigung auf den noch bestehenden Anspruch hinweisen?
Vielen Dank für die Hilfe!

…ich an deiner Stelle würde den Arbeitgeber in der Kündigung kurz an die offenen Zahlungen erinnern und dann einfach hoffen. Denn was in der Vergangenheit geschehen ist und nicht schwarz auf weiß festgehalten wurde, kann nicht juristisch geltend gemacht werden.