Rückzahlung Gratifikation bei Kündigung

Hallo zusammen,

ich hätte mein eine Frage. Habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2012 gekündigt. Bekomme ein 13. Monatsgehalt zu 50% im Juni und zu 50% im November ausbezahlt. Der Novemberanteil wurde komplett einbehalten von meinem AG. Jedoch wurde jetzt auch ein großer Teil vom Juni bei der Abrechnung auch abgezogen. Kann ich dagegen vorgehen? Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag:

Gratifikation/Rückzahlungsverpflichtung:

  1. Der Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis bis zum Jahresende besteht, erhält eine Gratifikation in Höhe von 100% der zuletzt bezogenen Monatsgehalts, die mit der Gehaltsabrechnung für Juni und November jeweils zu 50% abzurechnen und auszuführen ist. Mit der Gratifikation sollen ausschließlich die erbrachte und die zukünftige Betriebstreue honoriert werden. Der Anspruch auf die Gratifikation besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis im Auszahlungszeitpunkt sechs Monate bestanden hat. Ruht das Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise gleich aus welchem Rechtsgrund ohne Entgeltfortzahlung, wird die Gratifikation entsprechend anteilig gekürzt.

  2. Der Anspruch auf Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. von einem der Vertragsteile gekündigt wird oder in Folge Aufhebungsvertrages endet.

  3. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung bei der Gesellschaft aus einem von ihm zu vertetenden Grund bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres oder, sofern die Gratifikation eine Monatsvergütung übersteigt, bis zum 30.06. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rückzahlungsverpflichtung gilt entsprechend, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb des vorgenannten Zeitraums durch Aufhebungsvertrag beendet wird und Anlass des Aufhebungsvertrages ein Recht zur außerordentlichen oder verhaltensbedingter Kündigung oder ein Aufhebungsbegehren des Mitarbeiters ist.

Mir ist klar, dass diese Grundlage keinen Anspruch auf die Novemberzahlung rechtfertigt. Jedoch auch die vom Juni?

Ich wäre super dankbar für eure Hilfe bevor ich einen Anwalt hierzu kontaktiere.

Liebe Grüße

Markus

Ist doch alles in 2. klar geregelt - oder wo ist das Problem?

„2. Der Anspruch auf Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. von einem der Vertragsteile gekündigt wird oder in Folge Aufhebungsvertrages endet.“