Rückzahlung Gratifikation

Hallo,
ich bekomme ein 13 Gehalt (Anteilsmäßig jeden Monat als 1/12 Monatsgehalt) als Gratifikation.
50% Auszahlung als Urlaubsgeld und 50% als Weihnachtsgeld. Bei Kündigung behät sich der Arbeitgeber das Recht vor die Gratifikation nicht zu bezahlen. Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende. Wenn ich jetzt meine Kündigun zum 31.September einreiche und eine Ende des Arbeitsverhältniss zum 31.12 stattfindet, hat der Arbeitgeber ja das Recht das Weihnachtsgeld einzubehalten. Kann er auch rückwirkend das Urlaubsgeld einfordern ?

Hallo,

die Weihnachtsgratifikation kann er einbehalten, aber fürs Urlaubsgeld wurde von Dir ja schon Arbeit geleistet, also kann er das nicht zurückverlangen.
Marco

Bitte in Arbeitsvertrag sehen oder im Betrieb nachfragen. Ich kenne den Vertrag nicht.

sorry kann dir leider nicht helfen trotzdem viel erfolg