Rückzahlung Grundsicherung

Unsere Tochter (31) 100% behindert, ist seit Apr. 2010
im Wohnheim der GWW untergebracht. Ich hatte keine Ahnung, dass sie dann keinen Anspruch mehr auf GS hat.
Jetzt beim Antrag auf Weiterbewilligung hat uns das Sozialamt mitgeteilt, dass sie die unberechtigt bezogene Grundsicherung zurückzahlen soll. Etwa 2000 €.
Aber bei einem Gehalt von 224 €/Monat ist das nicht zu stemmen.
Laut Bescheid Vom Sozialamt würden die Kosten für Wohnheim inklusive Grundsicherung von der Eingliederungshilfe übernommen, aber von Grundsichererung ist nichts zu merken.

Ich würde mich sehr über einen Rat freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen KH ZIpperle

Hallo Karlheinz,

es ist schade, dass offenbar nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bei Auszug der Tochter endet und keine Zusammenarbeit zwischen Grundsicherungsträger und Eingliederungshilfe erfolgt ist.

Der Rückforderungsbetrag besteht m.E. zu recht, wenn das Geld ausgezahlt wurde. Wo ist denn das Geld hingeflossen, wer hat es denn ausgegeben?

Ich würde mit dem Grundsicherungsträger Ratenzahlung vereinbaren.

Lg
Joey

Hallo,

tut mir leid, aber damit kenne ich mich nicht aus.

Zitat: „Laut Bescheid Vom Sozialamt würden die Kosten für Wohnheim inklusive Grundsicherung von der Eingliederungshilfe übernommen, aber von Grundsichererung ist nichts zu merken.“

Dagegen wurde ich Widerspruch insofern einlegen, dass die Behörde (Sozialamt) im Rahmen der Amtshilfe uns als Unterstützung, sich das Geld von der anderen Behörde etc.holen möge, weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dazu nicht ausreichen. Übrigens alles schriftlich machen, niemals sich auf mündliche Aussagen verlassen.

Viel Erfolg!

Thomas

Hallo Karl Heinz,
das ist SGB X, da hab ich keine Ahnung von.
Sorry,
Grüße Almut

Hallo,
da kann ich leider gar nicht helfen, sorry.

MfG,
Dorothea

Puhhh, das tut mir leid, da kann ich leider auch nicht weiterhelfen. Vielleicht kann ja jemand aus dem Wohnheim Ihrer Tochter Rat geben.

Viele Grüße

Hallo Herr Zipperle,

leider kann ich Ihnen keine Antwort auf Ihre Frage geben, da ich mich in dem Teil des Sozialgesetzbuches nicht so gut auskenne, dass ich Ihnen auf Ihre Frage eine adäquate Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Muellero

Also ich kann dazu nur sagen, man hat 3Monate nach Zustellung des Bescheides ein Recht auf Widerspruch… danach muss sie sich auf jeenfall einen Termin auf der Behörde zur Sicherung zur Grundsicherung nehmen…(wird in der Eingangszone bestimmt gern weitervermittelt) um da genaueres zu klären…auch wenn die Raten zur Rückzahlung einzuschätzen sind… es bietet sich an eine zwerite Person mitzunehmen, die als Zeuge fungiert.

Mit freundlichen Grüßen

Bea

Hallo,
hat sich die Sache schon geklärt? Ich kann da nämlich weiterhelfen…wobei aus „helfen“ leider nichts wird. Die Grundsicherungsleistungen der EIngliedershilfe sind sog. Transferleistungen die direkt zur Abdeckung der WOhnheimkosten fliesen (ihre Tochter hat sich mit ihrem gesamten Einkommen an den WOhnheimkosten zu beteilgen - aus WfbM Lohn). D.h. für den Zeitraum wurde dopplet Grundsicherung ausgezahlt - einmal von dem vorherigen SOzialamt und dann von der Eingliederungshilfe (die das aber eben gleich verrechnet). Das eine AMt kann es sich darum nicht vom anderen holen. Die Zahlung ist meiner Meinung leider zurück zu zahlen. Allerdings find auch ich es unerhört dass weder einer aufgeklärt hat bzw. die Grusi Leistung rechtzeitig eingestellt. Bei dem Betrag von 2000,- € scheinen es ja mehrere Monate zu sein.
Gruß