Unsere Tochter (31) 100% behindert, ist seit Apr. 2010
im Wohnheim der GWW untergebracht. Ich hatte keine Ahnung, dass sie dann keinen Anspruch mehr auf GS hat.
Jetzt beim Antrag auf Weiterbewilligung hat uns das Sozialamt mitgeteilt, dass sie die unberechtigt bezogene Grundsicherung zurückzahlen soll. Etwa 2000 €.
Aber bei einem Gehalt von 224 €/Monat ist das nicht zu stemmen.
Laut Bescheid Vom Sozialamt würden die Kosten für Wohnheim inklusive Grundsicherung von der Eingliederungshilfe übernommen, aber von Grundsichererung ist nichts zu merken.
Ich würde mich sehr über einen Rat freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen KH ZIpperle