Rückzahlung Hartz 4

Liebe/-r Experte/-in,

folgendes Szenario.

Jemand bezieht von 2000 - 2005 Hartz 4, der einfachheit halber sagen wir mal 1.000 Euro / Monatlich, also 60.000 Euro in den 5 Jahren.
„Normale“ Lebensumstände, d.h. kein Wohneigentum, kein Erbe, keine sonstigen Bezugsmöglichkeiten um den Lebensunterhalt zu bestreiten. (sprich Hartz 4 ist nicht unrechtmässig gezahlt worden)

Danach bekommt er einen Job und arbeitet seitdem.

In 2009 erbt er eine Wohnung mit ca. Gegenwert 150.000 Euro, die dann als selbstgenutztes Wohneigentum genutzt wird.

Kann die Bundesagentur / Sozialamt jetzt an ihn/sie herantreten, und eine Rückzahlung der gezahlten Hartz 4 Sätze verlangen?
Wenn ja:
Findet hier eine Verjährung statt, z.B. nach x Jahren besteht kein Anspruch mehr seitens der Agentur bzw. des Staates?
Über welchen Zeitraum kann die Rückzahlung erfolgen bzw. kann der Staat verlangen dass die Wohnung verkauft und seine Ansprüche sofort und einmalig befriedigt werden?

Herzlichen Dank für Deine/Ihre Info.

Gruß
RT

Hallo RT,
solange die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ausserhalb des Zeitraums erfolgte, in der AlgII bezogen wurde, erfolgt keine Aufrechnung /Rückforderung (soweit mein Wissen, ich bin aber Arbeitsvermittlerin und nicht Experte für Leistungsangelegenheiten)
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.
Grüße
Almut

Hallo!
Wurde der Hartz-4-regelsatz auf Darlehen gezahlt? Ich glaube nicht.
Dann kann die ARGE auch nichts dagegen unternehmen und schon gar nicht zurückfordern oder den Verkauf zu fordern.
Gruß

Mojn,

EINDEUTIG NEIN!!

Und viel Erfolg mit dem JOB und dem Eigentum.

mfg

Hallo
wenn ALG II nicht als Darlehen gezahlt wurde, kann es nicht zurückverlangt werden.
mfg.

Hallo,

soweit ich weiß, gilt immer das Zuflussprinzip und da sie zu dem Zeitpunkt, wo Sie die Wohnung geerbt haben nicht mehr im Leistungsbezug standen, wird diese auch nicht berücksichtigt / wird nichts mehr vom Amt zurückgefodert.

MfG