Rückzahlung Hartz IV zuviel bezahlte Leistungen

Hallo,

wie ist es wenn man vom Jobcenter Hartz IV Leistungen erhält, und ein Studium aufgenommen hat,.
Mit welchem Datum rechnet das Jobcenter ab, für die zuviel bezahlten Leistungen.

1.) Das Immatrikulationsdatum: 15.08.2013 ? 
2.) Vorlesungsbeginn:  14.10.2013 ?
3.) Semesterbeginn: Wintersemester 01.09.2013 ?

Für hilfreiche Antworten, danke im Voraus.

Wo kann man sich sonst noch informieren, um eine richtige, verbindliche  Antwort zu erhalten, möglichst eine neutrale Stelle.

Mfg Oliver2

Moin,

ab Beginn der BAföG-Berechtigung also dem Semesterbeginn, denn ab da ist man ja Student.

Gruß

TET

Hallo!
Das sogenannte „Amt“ rechnet ab dem Datum der Antragstellung.
Tschüß

P.S.

Ich würde Dir gern mehr dazu senden aber (wer weis was) lässt kopieren und einfügen nicht zu.

Hallo,

ab 01.09.2013, also ab Semesterbeginn steht Bafög zu und bis dahin werden dann auch nur SGB II-Leistungen gezahlt.
Sollten zuviel SGB II-Leistungen gezahlt worden sein, können die Ämter die Leistungen per Abtretungserklärung verrechnlen.

mfg

Hallo Oliver,

meiner Ansicht nach ist es der Semesterbeginn. Das Datum, ab dem ein mögicher BAFöG-Anspruch geltend gemacht werden könnte. Eine gute neutrale Auskunft und auch Beratung gibt es bei den Wohlfahrtverbänden Diakonie und Caritas.

LG
erza

Hallo,

Wo kann man sich sonst noch informieren, um eine richtige,
verbindliche  Antwort zu erhalten,

Nur das JC gibt eine verbindliche Auskunft.

möglichst eine neutrale
Stelle.

Andere Stellen können keine verbindliche Auskunft geben. Diese können nur ihre Meinung wiedergeben.

Gruß
Otto

Hallo

Wo kann man sich sonst noch informieren, um eine richtige, verbindliche  Antwort zu erhalten,

Nur das JC gibt eine verbindliche Auskunft.

Das wäre dann der Bescheid, der aber möglicherweise auf sich warten lässt.

Und wenn diese verbindlichen Auskünfte der Jobcenter nicht so relativ häufig fehlerhaft und rechtswidrig wären, würden sich vielleicht nicht so viele Leute in Foren nach der Rechtslage erkundigen.

möglichst eine neutrale Stelle.

Andere Stellen können keine verbindliche Auskunft geben. Diese können nur ihre Meinung wiedergeben.

Oder ihr Wissen über die Rechtslage.

Das Gesetz gibt auch ziemlich verbindlich Auskunft.

Viele Grüße

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