Hallo,
wenn jemand einem (italienischem) Hotelbesitzer im Voraus bei Buchung einen gewissen Betrag anzahlt, beim anreisen dann aber feststellt, dass das Hotel den Erwartungen nicht entspricht, kann er dann eine Rückzahlung der Anzahlung zu recht FORDERN oder ist das Hotel dazu nicht verpflichtet?
Gruß
Anke
wenn jemand einem (italienischem) Hotelbesitzer im Voraus bei
Buchung einen gewissen Betrag anzahlt, beim anreisen dann aber
feststellt, dass das Hotel den Erwartungen nicht entspricht,
kann er dann eine Rückzahlung der Anzahlung zu recht FORDERN
oder ist das Hotel dazu nicht verpflichtet?
Hallo,
ich denke auch in Italien gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, obwohl mir hier nicht klar ist, welches Recht zur Anwendung kommt, denn die Tatsache, dass der Hotelbesitzer Italiener ist, sagt ja nicht viel aus…
Aber vielleicht gibt es im italienischen Recht eine „Geld zurück bei Nichtgefallen“ Regelung ? Eher nicht.
Gruß
S.J.
Hallo,
wenn jemand einem (italienischem) Hotelbesitzer im Voraus bei
Buchung einen gewissen Betrag anzahlt, beim anreisen dann aber
feststellt, dass das Hotel den Erwartungen nicht entspricht,
kann er dann eine Rückzahlung der Anzahlung zu recht FORDERN
oder ist das Hotel dazu nicht verpflichtet?
was steht denn dazu im Vertrag?
.m
Kein Vertrag, telefonisch gebucht, danach Anzahlung überwiesen und bei Ankunft leider festgestellt, dass einem das Zimmer überhaupt nicht zusagt sowie das Hotel auch äußerlich eher „runtergekommen“ ist…
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Kein Vertrag, telefonisch gebucht, danach Anzahlung überwiesen
und bei Ankunft leider festgestellt, dass einem das Zimmer
überhaupt nicht zusagt sowie das Hotel auch äußerlich eher
„runtergekommen“ ist…
Nun, ich kann nicht für Italien sprechen, aber in Deutschland kommt auch bei telefonischer Buchung ein Vertrag zustande, der iA die AGB des Hotels beinhaltet, in denen sowas geregelt ist.
Im übrigen halte ich „Zimmer sagt nicht zu“ und „Hotel ist äußerlich eher heruntergekommen“ für ziemlich schwache Argumente. Es bleibt die Frage, was denn seitens des Hotel (bspw. auf dessen Website, oder in seinen Prospekten o.ä.) zugesichert wurde, und inwiefern das von der Realität abweicht.
Irgendeine Art von „Vertragsbedingungen“ wird es wohl auch in Italien geben. Eine Handhabe, die gesamte Anzahlung wiederzubekommen, sehe ich erstmal nicht.
Aber: IANAL.
Gruß,
Malte
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Nun, ich kann nicht für Italien sprechen, aber in Deutschland
kommt auch bei telefonischer Buchung ein Vertrag zustande, der
iA die AGB des Hotels beinhaltet, in denen sowas geregelt ist.
Aber nicht doch, wie sollen denn bei einer telefonischen Vereinbarung AGB wirksam einbezogen werden? Dazu müssten diese ja (vereinfacht gesagt) aushängen.
Im übrigen halte ich „Zimmer sagt nicht zu“ und „Hotel ist
äußerlich eher heruntergekommen“ für ziemlich schwache
Argumente.
Vor allem für rechtlich unerhebliche Argumente. Verträge sind einzuhalten. Der Nichtgast kann nicht nur kein Geld zurückverlangen, sondern er muss auf Anforderung auch den Rest bezahlen.
Levay