Rückzahlung Kaution

Ende September ausgezogen.Kaution noch nicht bekommen.Wohnung teils renoviert,teils ausgebessert.Ordentlich und sauber hinterlassen.Muß die Wohnung nach dem neusten Mieterrecht komplett renoviert sein?

woher soll ich das wissen?
Meine Kristallkugel hat gerade Ausgang.

*es gibt sie doch …*
vnA

wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, in dem steht, dass die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand vom Vermieter übernommen wurde gibt es von dieser Seite keine Einwände gegen eine Rückzahlung der Kaution. Aber so weit ich weiß, kann der Vermieter die Kaution zurückhalten falls Nachforderungen der Betriebskostenabrechnung zu erwarten sind. Also einfach noch die BK-Abrechnung für 2009 abwarten oder den Vermieter fragen, wann er vorhat die Kaution zurückzuzahlen.
Gruß pucky

Hi,

nicht ganz korrekt: Der VM kann die Kaution immer ca. 6 Monate einbehalten, falls es versteckte Mängel gibt, danach einen Teil für evtl. Nachzahlungen NK.

PAUSCHAL kann man aber nix sagen, dazu müssen die Zu- und Umstände her, wie vnA schon so richtig (verklausuliert) bemorkte.

Gruß
Nita