Rückzahlung Kaution

Hallo Zusammen,
was haltet Ihr von folgendem Fall :

Die Mieter M sind zum 30.06.2013 aus der Wohnung ausgezogen.
Die Wohnungsübergabe mit Vermieter V erfolgte am 06.07.2013.
Die ordnungsgemäße Übergabe wurde jeweils von beiden Parteien dokumentiert und unterzeichnet.( In Gegenwart eines Zeugen der Mieter )Es stehen keine Forderungen aus alten Nebenkostenabrechnungen oder Mieten offen.
Basierend auf der letzten Nebenkostenabrechnung ergibt sich für das laufende Jahr ein Guthaben. Trotz allem zahlt der Vermieter V den Mietern M die Kaution nicht in vollem Umfang zurück. Er behält in diesem Fall einen Betrag von 250 € ein mit der Begründung einer voraussichtlichen Nachzahlung für das Abrechnungsjahr 2013. Nach Aufforderung der Mieter M , eine nachvollziehbare Kalkulation über den Einbehalt der 250 € zu erstellen wurde die Kaution in vollem Umfang ( 2.000 € ) komplett einbehalten. Die erste Fristsetzung zur Auszahlung ist am 31.07.2013 ausgelaufen. Die 1. Mahnung mit der nächsten Fristsetzung läuft am 19.08.2013 ab. Sind die Mieter im Recht und ab wann kann man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten ?

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank