Rückzahlung Kaution b. Eigentümerwechsel?

Hallo,

eine Mietwohnung wurde verkauft. Wie lange darf der alte Eigentümer die Kaution z.B. zum Ausgleich für noch eine ausstehende Nebenkostenabrechnung behalten und welcher %-Satz der gesamten Kaution wäre angemessen, wenn bisher seitens des Mieters keine Nebenkostenrückzahlungen zu leisten waren (die Vorausszahlungen waren bisher ausreichend, so daß der Vermieter ein paar Euro an den Mieter zurück zahlen mußte - das Verbrauchsverhalten hat sich auch im letzten Jahr nicht geändert)??

Ich bedanke mich für alle Tipps!

Gudrun

Auch hallo.

Ohne jetzt auf den konkreten Fall einzugehen: http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?i…

HTH
mfg M.L.

Super - vielen Dank für den Hinweis, dass richtige Urteil, um die Rückzahlung durchzusetzen. Mfg Gudrun

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Ohne jetzt auf den konkreten Fall einzugehen:
http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?i…

Super - vielen Dank für den Hinweis, dass richtige Urteil, um
die Rückzahlung durchzusetzen. Mfg Gudrun

??? Der Kautionsrückzahlungsanspruch entsteht, wenn das Mietverhältnis beendet ist.
Was soll das mit einem Eigentümerwechsel zu tun haben ???

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