eine Mietwohnung wurde verkauft. Wie lange darf der alte Eigentümer die Kaution z.B. zum Ausgleich für noch eine ausstehende Nebenkostenabrechnung behalten und welcher %-Satz der gesamten Kaution wäre angemessen, wenn bisher seitens des Mieters keine Nebenkostenrückzahlungen zu leisten waren (die Vorausszahlungen waren bisher ausreichend, so daß der Vermieter ein paar Euro an den Mieter zurück zahlen mußte - das Verbrauchsverhalten hat sich auch im letzten Jahr nicht geändert)??