Rückzahlung Kindergeld 2009

Hallo,

mein Problem ist eine Rückforderung der Familienkasse für 03.-12.2009 + Kinderbonus, also 1.740€

Situation: verheiratet, 2 Kinder, Tochter der Antragstellerin ist Schülerin und erhält Bafög seit 08.2009 i.H.v. 729€ (100%Zuschuss)
Ehemann erzielte Einkünfte aus nichtselbstst. Tätigkeit in 2009 von 31.485€

Nach meiner Rechnung werden die Freibeträge überschritten, jedoch werden über die Steuererklärung 2009 noch relativ hohe Werbungskosten belegt.

Tochter der Kindergeldberechtigten:
5760 Einkommensgrenze 2009 (10/12 von 7680, da Anspruch auf Kindergeld ab 01.03 wegen Status ausbildungssuchend)

729€ x 5 = 3645 BaföG (08.09. - 12.09)

Ehegatte Brutto 31.485€ / Netto 23.663,65€ (lt. Gehaltsabrechnungen)
5040€ Freibetrag (für 2 Kindeskinder) (ist das richtig??)

In 2008 wurden nachträglich vom Finanzamt Werbungskosten von ca. 7000€ anerkannt (Reisekosten, Verpflegung, sonstiges)

Wenn für 2009 ähnlich hohe Werbungskosten angefallen sind, wie sieht der Anspruch auf Kindergeld aus??

Bitte helft mir weiter, ich hab mich schon durch x Foren gewühlt und noch nix gutes gefunden.

Mfg

Hallo!

Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen aber ich hoffe es kann hier jemand!!

LG

Na du,

zumindest vielen Dank für die schnelle Reaktion…

MfG

Hallo ich müsste erstmal wissen, haben Sie denn die erhöhten Werbungskosten bei der Familienkasse angegeben?

Denn wenn Sie da nichts oder nur die Pauschalen eingetragen haben wird auch nur damit gerechnet.

Haben Sie auch dort hohe Werbungskosten geltend gemacht oder nur beim Finanzamt?

MfG
Maunzerle

Hallo…

… und auch dir zunächst schon einmal vielen Dank für die Unterstützung. Ich habe die
Werbungskosten bisher noch gar nicht geltend gemacht, da meine steuererklärung für 2009
noch aussteht. Dennoch sind die Kosten ja in 2009 entstanden und nach meinen
Verständnis dann auch zu berücksichtigen.

Wenn ich gegenüber der Familienkasse nun so argumentiere, bringt mir das etwas? Und vor
allem: komme ich mit meinen angegebenen Zahlen überhaupt unter die Grenzen?

MfG Michael

hallo und guten morgen,
ich bin kein experte in diesen dingen, daher kann ich auch nicht weiterhelfen.
Ist wohl ein fehler von diesem medium. Tut mir leid, werde das ändern.
viel erfolg weiterhin in dieser angelegenheit.
gruss roswitha

Hallo !
Soviel ich weiss hat Steuer nix mit Kindergeld zu tun !
Egal wieviel da an oder abgerechnet wurde .
Tipp ,einfach erstmal in Einspruch gehe und darauf aufmerksam machen das Bafög erst ab August bezogen wird und abwarten .
Zumindest mit dem Bafög ist eine Rückzahlung oder besser eine Streichung des Kindergeldes sicher !
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

und danke für die ehrliche Antwort. Hab ich lieber, als so gefährliches Halbwissen manch anderer…

MfG

Liebe Monika,

vielen Dank für deinen Versuch, mir zu helfen. Der Hinweis auf meine Steuer(erklärung) steht im Zusammenhang mit der Geltendmachung meiner Werbunskosten (so ist das zu verstehen). Werbungskosten sind auch über die Pauschalen hinweg entsprechend zu berücksichtigen.

Bist du Expertin auf dem Gebiet?. Wozu mach ich mir die Mühe, sämtliche relevanten Daten hier zu posten, wenn mir keiner eine Rechnung aufmacht.
Übrigens, das BaföG seit August bezogen wird, weiß die Fam.kasse.

Es geht mir primär um eine korrekte Berechnung der Familienkasse und ggf. die Höhe der anzuerkennenden Werbungskosten, um die Freigrenzen einzuhalten. Nehme ich da einfach die aus der Steuererklärung? Wie sieht es mit Reisekosten bzw. Einsatzwechseltätigkeiten aus?

Bitte erläutere doch, wie du hier nachgerechnet hast…

MfG

Schlage vor, erst den Steuerbescheid für 2009 abzuwarten, da dann genau gesagt werden kann, ob die Freibeträge überschritten sind. Die Familienkasse sollte das mitmachen.
MfG

Huhu,

erstmal ganz wichtig EINSPRUCH einlegen!
Ist dir der Bescheid über die Aufhebung und die entstanden Rückzahlung schon zugegangen? dann hast du innerhalb von 4 Wochen die Möglichkeit Einspruch einzulegen! GANZ GANZ WICHTIG!!!
Denn wenn diese Einspruchsfrist vorbei ist wird es schwierig!

Und ohne die Unterlagen vorliegen zu haben ist es immer super schwer die Einkommensgrenze zu berechnent also ob sie überschritten ist!

Aber ein paar Punkte: das einkommen der Eltern ist erstmal unrelevant. Beim Kindergeld richtet man sich nur nach dem Geld was das Kind zur Verfügung hat!
Dann das Bafög besteht doch aus dem Darlehn und dem Zuschuß. Davon braucht ihr nur einen Teil anrechnen weil das Darlehn ja zurückgezahlt werden muss und so wird es bei dem Einkommen - genauer gesagt bei den Bezügen nicht berücksichtigt!

So und dann würde i h bei der Familienkasse die Werbungskosten geltend machen die für das Kind angefallen sind.

Somit muss sie den Anspruch komplett neu prüfen!
Denn bei uns in der Dienststelle werden wir niemals die Werbungskosten einfach nur anerkennen die beim Finanzamt geltend gemacht worden sind.
Denn bei der normalen Einkommensteuererklärung gibt es weit aus mehr Pauschalen die man anerkennen kann als beim Kindergeld. Da muss doch einiges nachgewiesen werden!

Hoffe dir erstmal geholfen zu haben!
Viel Erfolg wünsche ich dir und wenn noch Fragen sind einfach melden!
Soweit ich kann helfe ich gerne weiter!

Gruß Maunzerle

Tach auch…

… Und lieben Dank. Die Freibeträge werden (!) überschritten, das schon seit 2 Jahren.

Gibt es jemanden, der mir die eigentliche Berechnung veranschaulichen kann?

MfG

Sie haben mich wegen Ihres Problems „Rückzahlung von Kindergeld“ angeschrieben. Leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen, da dieses Thema nicht in mein Spezialgebiet fällt. Ich drücke Ihnen die Daumen, das Sie einen Experten finden, der weiterhelfen kann.
MfG

Hi,
ich habe leider keinen blassenschimmer!
SORRY
doch vielleicht weiss es jehmand anderes.

Hallo !
Ich bin kein Fachmann ,aber musste durch meine Arbeit mich viel Informieren ,also das meiste findest Du unter studis-online.de da gibt es alles ums Geld und anderes mit Bafögrechner usw .
Daher habe ich das die Einkommensgrenze ab 2010 bei 8004 Euro liegt ,aber auch von der Art des Bafögs abhängt also mal selber nachschaun :
Viel Glück !

Hallo,
also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das „Kind“ selbst schon verheiratet? Dann ist vorab die Wahrscheinlichkeit das noch Anspruch besteht, eher nicht so groß. (Wenn der Ehegatte eben Einkünfte erzielt)
Ich muss aber leider gestehen, dass ich dir in diesem Fall leider keine genauen Fakten nennen kann, da ich mich mit „verheirateten Kindern“ nicht auskenne.

Ich kann dir nur empfehlen, auf jeden Fall Einspuch gegen den Rückforderungsbescheid einzulegen, damit die Rechtsbehelfstelle deinen Fall nochmal ganz genau prüfen muss. Denn natürlich machen auch die Mitarbeiter in der Familienkasse Fehler…

Ansonsten müßte doch auch ein Steuerberater dir helfen können.

Viel Glück
Gruß
juliatimlea

Sorry aber in diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.


Hallo,

habe hier eine Link für dich, alles weitere darf ich hier nicht beantworten.

MfG

http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/pro…