Hallo,
mein Problem ist eine Rückforderung der Familienkasse für 03.-12.2009 + Kinderbonus, also 1.740€
Situation: verheiratet, 2 Kinder, Tochter der Antragstellerin ist Schülerin und erhält Bafög seit 08.2009 i.H.v. 729€ (100%Zuschuss)
Ehemann erzielte Einkünfte aus nichtselbstst. Tätigkeit in 2009 von 31.485€
Nach meiner Rechnung werden die Freibeträge überschritten, jedoch werden über die Steuererklärung 2009 noch relativ hohe Werbungskosten belegt.
Tochter der Kindergeldberechtigten:
5760 Einkommensgrenze 2009 (10/12 von 7680, da Anspruch auf Kindergeld ab 01.03 wegen Status ausbildungssuchend)
729€ x 5 = 3645 BaföG (08.09. - 12.09)
Ehegatte Brutto 31.485€ / Netto 23.663,65€ (lt. Gehaltsabrechnungen)
5040€ Freibetrag (für 2 Kindeskinder) (ist das richtig??)
In 2008 wurden nachträglich vom Finanzamt Werbungskosten von ca. 7000€ anerkannt (Reisekosten, Verpflegung, sonstiges)
Wenn für 2009 ähnlich hohe Werbungskosten angefallen sind, wie sieht der Anspruch auf Kindergeld aus??
Bitte helft mir weiter, ich hab mich schon durch x Foren gewühlt und noch nix gutes gefunden.
Mfg