Rückzahlung Kindergeld!

Hallöchen,
Habe ein Riesenproblem.
Habe 8 Monate über meinen 21. Geburtstag hinaus Kindergeld bekommen(trotz Arbeitslosenmeldung), da das Arbeitsamt,darauf nicht achtete bekam ich bis zu meinem eigentlichen Lehrabschluss im Juni 2003 Kindergeld.
Die Lehre brach ich schon nach 3 Monaten im Dezember 2000 ab und bezog dann bis heute Sozialhilfe.
Nun meine Frage:smiley:a ich ja von meinem 21. Geburtstag keinen Anspruch mehr gehabt habe,muss ich für diese Zeit alles zurückzahlen.Ich habe für diese 8 Monate auch 154,-€ weniger Sozialhilfe bekommen.
Kann ich das Geld was mir eigentlich zugestanden hätte rückwirkend vom Sozialamt bekommen, das ich dieser Rückzahlung nachkommen kann.Ich habe ja niemanden betrogen und doppelt abkassiert oder so, nur versäumt das abzumelden, das Sozialamt wies mich auch nicht darauf hin,obwohl die das doch am ehesten wissen müssten wie lange einem Kindergeld zusteht.Dachte echt das hat so schon seine Richtigkeit.
Danke für Eure Hilfe!
Immer vor dem WE kommen solche Schreckensmeldungen:frowning:

Hey!

Ich schätze, du wirst um die Rückzahlung nicht herumkommen. Sozialhilfe kann man meines Wissens nicht rückwirkend erhalten. Versuche doch mit dem Arbeitsamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Viele Grüße
Flo

hallo,

mein Vorschlag wäre, dass Du zum Fachanwalt für Sozialrecht gehst, der dann erst mal Widerspruch gegen deb Bescheid des Arbeitsamtes einlegen müsste.(einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides).
Wegen der Anwaltskosten würde ich mir keine Sorgen machen, da Du als Sozialhilfeempfängerin Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast.
Gemäß Bundeskindergeldgesetz haben auch über 21-Jährige unter anderem dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatzsuchende gemeldet sind.