Hallo,
angenommen Person A ist in Teilzeit angestellt bei der Kommune als Verwaltungsangestellter. Er fing einen berufsbegleitenden Lehrgang (Vewaltungsfachwirt) an, wurde mit 1/4 des Lehrgangs-Gesamtbetrages vom AG unterstützt (d.h. Interessenstufe 4). Das vom AG gezahlte Geld soll er nun zurückzahlen. Denn er brach den Lehrgang nach einem halben Jahr wieder ab und teilte dies schriftlich dem AG mit und nannte die nachfolgenden Gründe hierfür. Das sind finanzielle Probleme - Lehrgangsgebühren (3/4 der Gesamtsumme sollte er selbst zahlen, dies vereinbarte er mit dem Bildungsinstitut in Raten) wuchsen über den Kopf, er erhält aufstockend ALGII, private Probleme-alleinerziehend,Schulstress Kind, es gab Wohnungsprobleme, es musste umgezogen werden - und gesundheitliche Probleme - Schwindel, Kopfschmerz - noch in Abklärung). Auf Grund dieser gesamten Problematik konnte er sich beim Lehrgang nicht richtig konzentrieren, kam mit dem Stoff nicht hinterher und hatte Probleme mit dem intensiven Stoff (Verwaltungsrecht A bis Z), ihm wuchs alles über den Kopf, es ging nicht mehr. Es war kein böser Wille, den Lehrgang abzubrechen.
Der AG schreibt darauf „nach ausführlicher Beratung sieht die Qualifizierungskommission Ihre Begründung nicht als ausreichend an, um auf die Rückzahlung zu verzichten“ Ratenzahlung wird angeboten.
Es ist so, dass der AN auch keine Raten zahlen kann, weil er ALGII aufstockend erhält und mit Kind um die Runden kommen muss. Das Geld für Raten würde somit zum Leben fehlen.
Abgesehen davon ist es nicht dreist, unmoralisch, iloyal und unverantwortlich seitens des AG, dass der AN der mit der Weiterbildung nur Gutes bezweckte, was erreichen u. sich weiterentwickeln wollte- was dann ja auch für den AG nützlich gewesen wäre, und zum Zeitpunkt des Beginns hochmotiviert war, es jedoch leider nicht schaffte, nicht weil er einfach keine Lust mehr hatte sondern ihm alles über den Kopf wuchs, er in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt war/ist, nun so abgefertigt wird „keine ausreichende Begründung“ und das ganze Geld auf Heller und Pfennig zurückzahlen soll und auch damit auch noch belastet wird? Keine ausreichende Begründung liest sich für den AN wie Hohn und Spott in der Situation.
Was wäre denn eine „ausreichende Begründung“?
Muss der AN das so hinnehmen?
Wenn es so ist, hätte der AN dann das Recht, die Raten direkt vom Lohn abziehen zu lassen (statt anders zurückzuzahlen)? Er würde dann zumindest mehr aufstockendes ALGII erhalten.
Danke!