Rückzahlung Mietkaution

Im Februar 2012 war Wohnungsauszug aus einer Wohnung für die 500€ Kaution bezahlt wurde. Leider fand damals, aufgrund Nichterscheinen des Vermieters, keine Übergabe statt. Auch auf telefonische Nachfrage ist kein Protokoll übersendet worden. Desweiteren wird die Rückzahlung der Kaution verweigert, weil laut Aussage des Vermieters die GEZ Rückstände anprangert weil die Mieter nichts gezahlt haben. Dem Mieter war nicht bekannt das man für Zeitwohnen auch GEZ bezahlen muss.

Frage: Hat der Vermieter das Recht die Mietkaution dazu zu verwenden, um die Ausstände fürs GEZ damit zu verrechnen?

Hallo,

GEZ ist immer dann fällig, wenn man Radio/Fernseher/neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält - egal ob Zeitwohnen oder nicht…
Wie soll denn der GEZ der Vermieter bekannt sein? Wieso sollte die GEZ beim Vermieter Rückstände des Mieter einfordern? Ist das Schreiben der GEZ an den Vermieter gesehen worden oder eine Kopie angefordert worden?

Viel Gruß von Tara