Im Februar 2012 war Wohnungsauszug aus einer Wohnung für die 500€ Kaution bezahlt wurde. Leider fand damals, aufgrund Nichterscheinen des Vermieters, keine Übergabe statt. Auch auf telefonische Nachfrage ist kein Protokoll übersendet worden. Desweiteren wird die Rückzahlung der Kaution verweigert, weil laut Aussage des Vermieters die GEZ Rückstände anprangert weil die Mieter nichts gezahlt haben. Dem Mieter war nicht bekannt das man für Zeitwohnen auch GEZ bezahlen muss.
Frage: Hat der Vermieter das Recht die Mietkaution dazu zu verwenden, um die Ausstände fürs GEZ damit zu verrechnen?