Hallo liebe Leute, es geht um einen recht schwierigen Fall was Mietrecht angeht. Angenommen, jemand zieht am 05.06.2010 aus seiner Wohnung aus. Gekündigt wurde diese am 28.04.2010 fristgerecht zum 31.07.2010. Die Renovierungsklausel im Mietvertrag war nichtig, welhalb auch nur durch den Mieter verursachte Beschädigungen (z.b. Delle im Laminat) ausgebessert wurden. Meiner Vermutung dazu: Das wusste auch die Vermieterin, denn sie hat sich bis zuletzt noch nicht einmal beim Mieter gemeldet.
Die Vermieterin ist eine schwierige Person. Die Wohnung wurde durch den Mieter ursprünglich von meiner Mutter übernommen. Der Mietvertrag wurde nur umgeschrieben. Die Übergabe der Wohnung war am 05.08.2010. Die Vermieterin war mit ihrer Tochter angereist, der Mieter hat meine Eltern als „Zeugen“ mitgebracht.
Da fängt die „Geschichte“ an. Das Objekt ist privat vermietet. Zur Übergabe der Wohnung hat die Vermieterin kein Übergabeprotokoll mitgebracht. Als der Mieter sie darauf angesprochen habe, hat sie sich dumm gestellt und gefragt was das sei und ob er da was vorbereitet hätte. Er hat sie gebeten ein Protokoll zu erstellen und ihm das dann an seine neue Adresse zu schicken. Die Übergabe ging ansonsten reibungslos von statten. Der Mieter hat sich handschriftlich noch die Zählerstände notiert um seine Abmeldung beim Energieversorgen machen zu können und es wurde vereinbart, dass durch den Mieter noch die Fenstergriffe (die von seinen Katzen angeknabbert wurden) ausgetausch und 3 Dekoaufkleber von den Bad-Fliesen entfernt werden. Diese Arbeiten hat der Mieter auch gleich am Folgetag erledigt und der „Hausverwalterin“ (die Schwester von der Vermieterin die im selben Haus wohnt) gezeigt.
Da hat der Mieter erfahren, dass die Vermieterin eigenmächtig bei der Firma, welche die Fenster ursprünglich eingebaut hat, Fenstergriffe bestellt hat. Das hat den Mieter weiter nicht interessiert, da er auch schon Griffe gekauft hatte und diese ja auch (bis auf Optik) alle gleich sind. Die neuen Griffe waren mit den ursprünglichen auch fast identisch. Da der Mieter alles ordnugnsgemäß erledigten wollte, hat er gleich alle Griffe in der Wohnung ausgetauscht, damit auch alle gleich aussehen. D.h. nicht nur die, die beschädigt waren. So, das also zur Vorgeschichte.
Letztendlich hat der Mieter bis heute weder das Übergabeprotokoll, noch die Mietkaution auf seinem Konto. Was für Möglichkeiten hätter der Mieter in einem solchen Fall um an meine Kaution zu kommen. Die Vermieterin wohnt wie gesagt nicht in der selben Stadt wie das Mietobjekt.
Ich selbst habe im Internet etwas nachgelesen und sehr grob unterschiedliche Aussage gefunden. Die einen sagen, dass es bis zu 6 Monaten bedenkfrist geben kann, andere sagen es kann nach ordnungsgemäßer Rückgabe nach ein paar Tagen schon gemahnt werden. Ich hoffe es gibt jemanden der sich hier im Mietrecht gut auskennt.
PS: Noch eine Randinfo. Die Vermieterin hat die Wohnung zwischenzeitlich komplett streichen lassen und die neue Mieterin wohnt auch schon seit 15.08. in der Wohnung. Der Mitvertrag mit der Nachmieterin beginnt allerdings erst ab 01.09.2010.