Hallo Community,
ich habe da ne einfache Frage. Wie lange ist die frist für die Kautionsrückzahlung an den ehemaligen Mieter bei Ladenlokalen.
Eckdaten:
Miete lief regulär aus
Mietvertrag wurde nicht verlängert
Es gibt keine Betriebskostenabrechung, da keine Mietvereinbarung dafür besteht. (Bruttomiete)
Da keine Betriebskosten abgerechnet werden, kann der Vermieter diese Option nicht ziehen, um die Kaution einzubehalten. Ist die Frist 14 Tage nach Übergabe des Ladenlokals?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Schadensforderungen aus Mietverhältnissen verjähren nach 6 Monaten. Da den Vertragspartnern nicht bekannt ist ob noch Mängel innerhalb dieser Zeit entdeckt werden, darf die Kaution für diesen Zeitraum vom VM zurückgehalten werden.
vnA
danke für die antwort.
kann der vermieter den auch 6 monate zurückhalten, wenn bei übergabe keine schäden festgestellt wurden und das geschäft ordungsgemäß vom vm übernommen wurde.
im laden selber sind auch keine schäden vorhanden und versteckte gibt es auch nicht. kann er dennoch 6 monate damit warten?
Gruß
noname